VERTRAG ÜBER DIE TEILNAHME AN EINER PAUSCHALREISE
GRIECHENLAND 2026
Parteien
1. Veranstalter: RALLY TRAVEL sp. z o.o., ul. Prymasa Stefana Wyszyńskiego 85, 41-940 Piekary Śląskie, Polen, NIP: 4980279762, KRS: 0001184730, REGON: 542268361, E-Mail: office@rally.travel, Eintrag in das Register der Reiseveranstalter: 1898; Insolvenzgarantie/-versicherung: UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. mit der Nummer: 3451639136.
2. Teilnehmer oder Teilnehmer: Die im Kaufformular angegebene Person oder die angegebenen Personen, die den Kauf tätigen und diesen Vertrag akzeptieren.
3. Da der Vertrag Dienstleistungen betrifft, die mit Erholung/Freizeit verbunden sind und an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden, unterliegt der online auf Distanz geschlossene Vertrag nicht dem 14-tägigen Widerrufsrecht, das für bestimmte Verbraucherverträge vorgesehen ist. Diese Bestimmung schränkt die sonstigen Rechte des Teilnehmers aus dem Gesetz über Pauschalreisen nicht ein.
§1. Vertragsgegenstand und Charakter der Reise
1. Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des Teilnehmers an einer motorisch-touristischen Abenteuerreise (self-drive/off-road – Extremsportarten) im Hoheitsgebiet Griechenlands unter dem Namen „Grecja 2026“ („Reise“).
2. Die Reise findet im Zeitraum vom 5-12.09.2026 statt, wobei die Geländefahrtage insbesondere auf den 6-11.09.2026 fallen.
3. Start und Ziel der Reise befinden sich im Gebiet der Olympischen Riviera (Griechenland).
4. Die Reise umfasst u. a. die Olympische Riviera, Metsovo, Lefkada, Kalambaka / Meteora, Platamonas, die Umgebung des Olymp sowie weitere Orte gemäß dem aktuellen Programm. In diesen Regionen/Orten werden die Übernachtungen stattfinden.
5. Die Orte, an denen die Übernachtungen stattfinden, können geändert werden, was durch die Notwendigkeit einer Anpassung der Route bedingt sein kann. Über jede Änderung informiert der Veranstalter den Teilnehmer der Reise.
6. Das Programm und die Beschreibung der Reise befinden sich auf der Angebotsseite: https://rally.travel/grecja-2026
7. Das Programm kann gemäß den in §9 festgelegten Grundsätzen geändert werden.
8. Die Reise umfasst Fahrten in unterschiedlichem Gelände, insbesondere: Berge, unbefestigte Straßen, Schotterstraßen, Waldwege, lokale Zufahrtsstraßen, Off-road-Abschnitte, steinige Passagen, Spurrillen, Schlamm, lokale Überfahrten, einschließlich wechselnder, stellenweise schwieriger Gelände- und Wetter- sowie klimatischer Bedingungen.
9. Der Teilnehmer fährt das Fahrzeug selbstständig, nach eigener Entscheidung, auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung; der Führer/Betreuer übt keine laufende oder sonstige Aufsicht über die Fahrtechnik aus und erteilt keine Fahranweisungen; der Veranstalter gewährleistet jedoch die organisatorische Koordination der Reise gemäß §2.
10. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert uneingeschränkt, dass aufgrund des Geländekarakter der Reise (off-road) ein hohes Risiko der Beschädigung, Verkratzung oder sogar der vollständigen Zerstörung des Fahrzeugs sowie der dem Teilnehmer gehörenden Ausrüstung besteht. Der Teilnehmer übernimmt die volle und ausschließliche Verantwortung für den technischen Zustand seiner Ausrüstung sowie für die Art und Weise und den Fahrstil. Der Veranstalter haftet nicht für irgendwelche Sachschäden am Fahrzeug oder Eigentum des Teilnehmers während der Durchführung der Strecke, einschließlich solcher, die aus schwierigen Geländebedingungen, natürlichen Hindernissen oder Zufallsereignissen resultieren.
11. Die Reise ist ausschließlich für Personen mit Erfahrung im Off-road-Fahren bestimmt. Mit Abschluss dieses Vertrags erklären der Teilnehmer oder die Teilnehmer, dass sie über eine solche Erfahrung verfügen.
12. Der Teilnehmer akzeptiert bewusst alle mit der Reise verbundenen Risiken, einschließlich des Risikos einer Gesundheitsbeeinträchtigung, dauerhafter Invalidität und sogar des Todes.
13. Der Teilnehmer trifft selbstständig Entscheidungen hinsichtlich der Art der Streckenbefahrung, der Wahl des Fahrtempos sowie der Beurteilung der Befahrbarkeit einzelner Abschnitte.
14. Die Reiseroute, Karten sowie GPX-Tracks werden auf Grundlage verfügbarer topografischer, kartografischer, satellitengestützter und lokaler Geländeinformationen erstellt und können Ungenauigkeiten, zeitweise unbefahrbare Abschnitte oder Stellen enthalten, die schwierig oder riskant zu befahren sind oder eine Umfahrung erfordern.
15. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sich der rechtliche Status von Straßen und Geländen jederzeit ohne Benachrichtigung des Veranstalters ändern kann.
16. Die GPX-Datei hat ausschließlich unterstützenden Charakter. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Beschilderung vor Ort jeweils zu überprüfen und Einfahrtsverbote zu beachten.
17. Der Veranstalter haftet nicht für Fehler in der Funktion von GPS-Geräten, Navigationsanwendungen, Signalverlust, fehlerhafte Anzeigen der Geräte oder technische Probleme der Ausrüstung des Teilnehmers.
18. Der Veranstalter haftet nicht für gegen den Teilnehmer verhängte Bußgelder und Strafen infolge von Verstößen gegen lokale Verkehrs- oder Naturschutzvorschriften.
19. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer der Reise, Dritte oder andere Nutzer von Straßen oder Geländen verursacht werden.
20. Die Bestimmungen dieses Vertrags betreffend Risiko, Verantwortung des Teilnehmers sowie Haftungsausschlüsse des Veranstalters beziehen sich insbesondere auf Risiken, die sich aus dem selbstständigen Führen des Fahrzeugs, dem Charakter der Off-road-Aktivität, dem technischen Zustand des Fahrzeugs des Teilnehmers, den vom Teilnehmer während der Fahrt getroffenen Entscheidungen sowie Handlungen Dritter ergeben. Sie schließen nicht die Haftung des Veranstalters für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Vertrag erfassten туристischen Leistungen in dem Umfang aus, der durch zwingende gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist.
§2. Im Preis enthaltene Leistungen:
1. Der Preis der Reise umfasst:
A. die logistische Organisation der Reise und koordinierende Unterstützung auf der gesamten Strecke;
B. die Erstellung von GPX-Tracks sowie das Navigationsbriefing vor dem Start der Etappen;
C. den Transport von Gepäck und/oder Teilen zwischen den Übernachtungsorten gemäß dem Programm;
D. Transfers vor Ort gemäß dem Programm;
E. Transport der Maschinen (UTV/SSV/Quad/Moto):Polen-Griechenland-Polen;
F. Flug Polen – Griechenland (Thessaloniki) – Polen;
G. 6 Tage Off-road-Fahren in Griechenland;
H. Übernachtungen mit Frühstück gemäß dem Programm in 3-5*-Hotels oder Pensionen;
I. Unterbringung in 2-Bett-Zimmern;
J. organisatorische Unterstützung und Koordination der Reise auf der gesamten Strecke, einschließlich Betreuung durch die Organisatoren sowie Kommunikationsunterstützung auf der Strecke;
K. grundlegende Reiseversicherung KL und NNW;
L. Beitrag zum TFG (Turystyczny Fundusz Gwarancyjny);
M. Beitrag zum TFP (Turystyczny Fundusz Pomocowy);
N. Rally Travel Startpaket, einschließlich u. a. personalisiertem Hoodie, Schlauchschal, Aufklebern der Reise.
2. Der Preis umfasst ausschließlich die in diesem Paragraphen ausdrücklich genannten Leistungen. Alle anderen Leistungen, einschließlich zusätzlicher oder fakultativer Leistungen, bleiben außerhalb des Reisepreises, sofern sich aus dem Vertrag oder einer individuellen Bestätigung des Veranstalters auf einem dauerhaften Datenträger nichts anderes ergibt.
§3. Nicht im Preis enthaltene Leistungen / Zusätzliche Kosten (vom Teilnehmer zu tragen)
1. Außerhalb des Reisepreises bleibt alles, was in §2 oben nicht genannt ist, insbesondere:
A. Kraftstoff für die Fahrzeuge;
B. Wasser- und Lebensmittel-/Snackvorräte für die Strecke;
C. Kosten für Reparaturen, Service, Teile sowie Abschleppen/Transport des Fahrzeugs;
D. Kosten, die aus einer Panne, Beschädigung, Stilllegung oder dem Verlust des Fahrzeugs des Teilnehmers entstehen;
E. Kosten für Rettung, Evakuierung, medizinischen Transport, Behandlung oder technischen Fahrzeugtransport, sofern sie nicht durch die individuelle Police des Teilnehmers oder eine andere in §2 ausdrücklich genannte Leistung abgedeckt sind;
F. Trinkgelder;
G. nicht im Programm genannte Mahlzeiten, insbesondere: Mittagessen, Abendessen sowie Snacks;
H. Getränke zu den Mahlzeiten;
I. persönliche Ausgaben des Teilnehmers;
J. zusätzliche Dienstleistungen, z. B. Massagen;
K. Alkohol;
L. Souvenirs;
M. Medikamente;
N. Eintrittskarten, Attraktionen und andere fakultative Gebühren;
O. Kosten für den Transport des Teilnehmers und/oder seines Fahrzeugs zum Endpunkt der Reise oder zum Flughafen im Falle einer Verkürzung der Reise, einer Routenänderung, eines vorzeitigen Endes der Teilnahme oder eines Ausschlusses von der Fahrt;
P. zusätzliche Versicherung, die Hochrisikosportarten/Extremsportarten, Motorsport sowie Rettungseinsätze im Gelände abdeckt;
Q. Aufpreis für ein 1-Bett-Zimmer – individuell festgelegt;
R. Miete eines Fahrzeugs oder Off-road-Ausrüstung;
S. sonstige in §2 nicht genannte Kosten.
§4. Preis, Währung und Wechselkurse
1. Der Preis der Reise ist in EUR angegeben.
2. Eine Zahlung in PLN ist ausschließlich nach vorheriger Mitteilung dieser Absicht an den Veranstalter vor der Zahlung zulässig.
3. Im Falle einer Zahlung in PLN übermittelt der Veranstalter dem Teilnehmer den in PLN zu zahlenden Betrag (berechnet auf Grundlage des Preises in EUR).
4. Der Betrag in PLN wird vom Veranstalter durch Umrechnung des Preises in EUR nach dem durchschnittlichen NBP-Kurs – Tabelle A des letzten Werktages vor dem Tag der Übermittlung der Information über den in PLN zu zahlenden Betrag an den Teilnehmer – festgelegt.
5. Eine Zahlung in PLN ohne vorherige Mitteilung des in PLN zu zahlenden Betrags durch den Veranstalter kann zu einer Unterzahlung führen.
6. Im Falle einer Unterzahlung verpflichtet sich der Teilnehmer, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der in der Aufforderung des Veranstalters angegebenen Frist zu begleichen.
7. Öffentlich-rechtliche Abgaben und Kosten der Leistungserbringer werden nach den am Tag der Belastung geltenden Sätzen abgerechnet.
8. Der Preis der Reise hängt vom Fahrzeugtyp ab:
A. QUAD-FAHRER: 2950 EUR;
B. UTV/SSV-FAHRER: 4500 EUR;
C. MOTORRADFAHRER: 2650 EUR;
D. BEIFAHRER QUAD/UTV/SSV: 1400 EUR.
9. Die vorstehenden Preise gelten für die Teilnahme von 1. Teilnehmer an der Reise sowie die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer gemäß dem gewählten Variante.
10. Der Aufpreis für ein 1-Bett-Zimmer wird individuell festgelegt.
11. Die in diesem Paragraphen genannten Preise umfassen nicht die in §2 nicht genannten Leistungen, insbesondere die Anmietung eines Fahrzeugs, zusätzliche logistische Dienstleistungen, den Aufpreis für ein 1-Bett-Zimmer sowie andere in §3 genannte Kosten.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise der Reise zeitweise zu senken, Aktionen, Rabatte, First-Minute-, Last-Minute- oder andere zeitlich begrenzte Preisaktionen einzuführen. Der jeweils aktuelle Preis der Reise ergibt sich aus dem aktuellen Angebot des Veranstalters auf der Angebotsseite der Reise sowie im Buchungsformular / Buchungssystem des Veranstalters.
13. Der für eine konkrete Buchung verbindliche Preis ist der Preis, der dem Teilnehmer im Buchungsformular / Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt wird und vom Veranstalter nach der Buchung bestätigt wird. Eine spätere Einführung einer Aktion, eines Rabatts, einer Preissenkung oder das Ende einer Aktion berührt den Preis einer bereits vorgenommenen und bestätigten Buchung nicht, sofern der Veranstalter nicht zugunsten des Teilnehmers etwas anderes bestimmt.
14. Zeitlich begrenzte Preissenkungen, Aktionen und Rabatte können zeitlich, mengenmäßig, variantenbezogen oder von der Erfüllung zusätzlicher, im Angebot des Veranstalters angegebener Bedingungen abhängig sein. Aktionen sind nicht mit anderen Aktionen, Rabatten oder individuellen Vereinbarungen kombinierbar, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
§5. Vertragsschluss und Zahlungen
1. Die Buchung erfolgt durch Ausfüllen des Online-Formulars und Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 29,5% des Reisepreises, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung.
2. Die Anzahlung ist Teil des Reisepreises und wird nach den im Vertrag sowie in den Vorschriften des Gesetzes über Pauschalreisen festgelegten Grundsätzen verrechnet.
3. Die Nichtzahlung der Anzahlung innerhalb der vorgenannten Frist führt zur automatischen Stornierung der Buchung, und der Vertrag gilt als nicht geschlossen, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Veranstalters bedarf.
4. Die Restzahlung bis zum vollen Preis erfolgt spätestens 25 Tage vor Beginn der Reise.
5. Die Nichtzahlung des vollen Reisepreises innerhalb der in Abs. 4 genannten Frist berechtigt den Veranstalter, den Vertrag aus Verschulden des Teilnehmers zu kündigen und die Buchung nach vorheriger fruchtloser Aufforderung des Teilnehmers zur Zahlung innerhalb einer zusätzlichen Frist von nicht weniger als 3 Tagen zu stornieren.
6. In einem solchen Fall gelten die in §11 festgelegten Regeln für die Abrechnung der Rücktrittskosten.
7. Bei Buchungen, die 30 Tage vor Beginn der Reise oder später vorgenommen werden, ist die Zahlung des vollen (100%) Reisepreises erforderlich.
8. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder per Zahlungskarte über das Stripe-System erfolgen.
9. Die Wahl des Fahrzeugtyps erfolgt im Buchungsprozess.
10. Ein Beifahrer kann während des Buchungsvorgangs auf der Seite https://book.rally.travel/ gemäß dem aktuellen Angebot des Veranstalters hinzugefügt werden.
§6. Pflichten des Teilnehmers (Teilnahmebedingungen)
1. Der Teilnehmer erklärt, dass er über ausreichende Geländefahrkenntnisse sowie über alle erforderlichen Berechtigungen zum Führen des Fahrzeugs verfügt, mit dem er an der Reise teilnehmen wird, gemäß den in den Ländern, durch die die Reiseroute führt, geltenden Vorschriften.
2. Der Teilnehmer stellt die Schutzausrüstung (Helm, Brille, Handschuhe, Protektoren, Geländekleidung, geeignetes Schuhwerk) auf eigene Kosten bereit.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen; auf Verlangen des Veranstalters unterzieht er sich einem Alkoholtest.
4. Der Teilnehmer sorgt für die angemessene Vorbereitung und Ausstattung des Fahrzeugs sowie die für die Teilnahme an der Reise erforderliche Ausrüstung, insbesondere:
A. EKUZ-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) – obligatorisch;
B. technisch voll funktionsfähiges Fahrzeug, nach Inspektion/Service, mit aktuellen und funktionsfähigen Verschleißteilen;
C. Kraftstoffkanister sowie eine Reichweite des Fahrzeugs von mindestens 200 km;
D. Ersatzrad;
E. Reifenreparaturset und grundlegende Werkzeuge, einschließlich der zum Wechsel des Riemens im jeweiligen Fahrzeug erforderlichen Schlüssel;
F. grundlegende Ersatz-Service-Teile, einschließlich Ersatz-Antriebsriemen (für UTV/QUAD – sofern zutreffend);
G. Seile/Gurte zur Befestigung des Gepäcks;
H. Feuerlöscher;
I. persönliche Erste-Hilfe-Ausrüstung, Stirnlampe und Multitool;
J. Geländekleidung für wechselhaftes Wetter (Temperaturen von 10°C bis 30°C): Helm, Brille, Handschuhe, Protektoren, zusätzlicher Hoodie/Fleece, Regen- und Windschutzschicht, geeignetes Schuhwerk;
K. Intercom - nicht erforderlich, erleichtert jedoch die Kommunikation auf der Strecke erheblich;
L. GPS-Navigation (empfohlene Geräte: Garmin Montana oder Tread, nach Möglichkeit mit InReach-Standortfreigabe) oder alternativ eine Navigationsanwendung (z. B. OsmAnd);
M. Rucksack/Koffer für die Tagesausrüstung sowie einen Vorrat an Flüssigkeiten;
N. Wasser- und Energiesnackvorrat für jeden Fahrtag;
O. Abschleppseil.
5. Der Teilnehmer ist für den Besitz gültiger Reisedokumente, Fahrzeugdokumente, erforderlicher Berechtigungen, Versicherungen sowie der von den Vorschriften der Länder, durch die die Reiseroute führt, vorgeschriebenen Ausrüstung verantwortlich.
6. Der Teilnehmer beachtet das lokale Recht, die Regeln von Parks und Einrichtungen, die Umweltschutzvorschriften sowie Sicherheitsanweisungen.
7. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für Schäden, die der natürlichen Umwelt, der Infrastruktur oder dem Eigentum Dritter infolge der Art des Fahrzeugführens entstehen.
§7. Sicherheit und Ausschluss von der Fahrt
1. Der Veranstalter kann den Teilnehmer von der Fahrt ausschließen (unter Beibehaltung der Leistungen für Unterkunft und Transfers) im Falle von:
A. Erscheinen zur Fahrt oder Führen des Fahrzeugs in einem Zustand der Trunkenheit oder nach Alkoholkonsum;
B. Erscheinen zur Fahrt oder Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen oder anderen Mitteln, die die psychophysische Leistungsfähigkeit herabsetzen;
C. Verweigerung eines Alkoholtests oder eines anderen Tests zur Überprüfung der Nüchternheit/Leistungsfähigkeit, wenn der Veranstalter dies aus Sicherheitsgründen für gerechtfertigt hält;
D. fehlender vorgeschriebener Schutzausrüstung oder Verweigerung ihrer Verwendung, insbesondere: Helm, Brille sowie der übrigen im Vertrag genannten Schutzmittel;
E. grober Verstoß gegen lokale Rechtsvorschriften, Sicherheitsregeln oder vom Veranstalter zur Gewährleistung der Sicherheit erteilte Anweisungen;
F. fehlender Mindestfähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs im Gelände, wenn dies nach Einschätzung des Veranstalters eine reale Gefahr für die Sicherheit des Teilnehmers oder anderer Personen darstellt.
2. Ein Ausschluss von der Fahrt aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen oder aus Sicherheitsgründen stellt keinen Grund dar, die Rückerstattung des Preises für nicht genutzte Fahrten/Off-road-Abschnitte zu verlangen, sofern die übrigen Leistungen erbracht werden oder dem Teilnehmer gemäß dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stehen.
3. Der Veranstalter kann anordnen, die Fahrt zu unterbrechen, einen Streckenabschnitt auszulassen oder die Teilnahme an der Geländefahrt zu beenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen, wegen der Geländebedingungen oder des technischen Zustands des Fahrzeugs erforderlich ist.
4. Eine Panne, Beschädigung oder Stilllegung des Fahrzeugs des Teilnehmers stellt keinen Grund dar, die Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des Reisepreises zu verlangen, sofern der Veranstalter die übrigen vom Vertrag erfassten Leistungen erbringt.
5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug, Service, Teile oder technischen Transport bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§8. Fahrzeugtransport und Logistik
1. Der Fahrzeugtransport, sofern er durchgeführt wird, kann von Dritten ausgeführt werden. Der Zeitplan solcher Leistungen ist orientierend und kann sich ändern.
2. Der Teilnehmer liefert bei Inanspruchnahme der zusätzlichen Transportleistung das Fahrzeug zum vom Veranstalter angegebenen Ladeort innerhalb der angegebenen Frist, bereitet es gemäß den Sicherheitsanforderungen vor und übergibt die für die Durchführung des Transports erforderlichen Dokumente und Informationen.
3. Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, der Anforderungen des Beförderers, des Versicherers sowie der formellen und örtlichen Anforderungen am Ort der Durchführung des Transports die Information über die für die Durchführung des Fahrzeugtransports erforderlichen Dokumente und Daten (insbesondere betreffend das Fahrzeug und den Teilnehmer) sowie die Frist für deren Übermittlung.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die angegebenen Dokumente und Informationen in der erforderlichen Form und Frist zu übermitteln. Das Fehlen erforderlicher Dokumente oder deren verspätete Übermittlung kann zu einer Verzögerung oder zur Unmöglichkeit der Durchführung des Fahrzeugtransports führen, wofür der Veranstalter nicht haftet, sofern dies auf Umstände zurückzuführen ist, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen.
5. Der Transport nicht gemeldeter oder verbotener Gegenstände ist untersagt, insbesondere von Kraftstoff in Kanistern, Aerosolen sowie losen Batterien, sofern deren Transport nicht zuvor genehmigt wurde und die Anforderungen des Beförderers und/oder der einschlägigen Vorschriften erfüllt.
6. Bei Änderung formeller Anforderungen (z. B. Änderung von Vorschriften oder Anforderungen des Beförderers) kann der Veranstalter die Liste der Dokumente aktualisieren, worüber er den Teilnehmer informiert.
7. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die während des Transports im Fahrzeug zurückgelassen werden, insbesondere Bargeld, Dokumente, Elektronik, GPS-Geräte, Kameras und persönliche Gegenstände.
§9. Änderungen des Programms und der Route
1. Geländebedingungen und Wetter, Sicherheitsgründe, Entscheidungen der Behörden oder vom Veranstalter unabhängige Umstände können Änderungen der Route, der Reihenfolge der Programmpunkte, der Fahrzeiten oder des Standards der Unterkunft erforderlich machen.
2. Karte und Tracks haben nur beispielhaften Charakter. Der endgültige Verlauf der Route kann sich ändern.
3. Es besteht keine Garantie für die Befahrbarkeit aller Abschnitte oder ein „gleichmäßiges Tempo“ der Fahrt.
4. Die in den Angebotsunterlagen angegebenen Tagesdistanzen haben orientierenden Charakter.
5. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Leistungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, insbesondere Naturkatastrophen, Brände, Maßnahmen der Behörden, Grenzschließungen, bewaffnete Konflikte, Epidemien, Streiks, Infrastrukturausfälle oder plötzliche behördliche Verbote.
6. Das Vorstehende schränkt nicht die Rechte des Teilnehmers aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere im Falle einer wesentlichen Änderung der Hauptmerkmale der Reise oder ihrer Absage.
7. Das Programm der Reise hat Rahmencharakter und umfasst insbesondere:
I. Tag 1 | Samstag 05.09.2026 – Ankunft der Teilnehmer in Thessaloniki, Transfer zur Olympischen Riviera, Unterkunft, organisatorische Einweisung, Vorbereitung der Fahrzeuge sowie Briefing zu Sicherheitsregeln und Streckenverlauf;
II. Tag 2 | Sonntag 06.09.2026 – Beginn des Geländeteils der Reise, Fahrt von der Olympischen Riviera in Richtung Metsovo, über Berg- und Schotterabschnitte Nordgriechenlands, die Gegend von Pieria, Westmakedonien, den Polyfytos-See sowie die Region Grevena; orientierende Distanz ca. 230 km;
III. Tag 3 | Montag 07.09.2026 – Fahrt von Metsovo nach Lefkada durch die Region Epirus, insbesondere die Umgebung von North Tzoumerka und Central Tzoumerka, Bergstraßen, Täler, Steindörfer sowie die Gebiete Arta, Amfilochia und Vonitsa; orientierende Distanz ca. 280 km;
IV. Tag 4 | Dienstag 08.09.2026 – freier Tag auf Lefkada oder, für Interessierte, eine lokale Fahrt über die Insel, die Bergstraßen, Aussichtspunkte, Steindörfer, Olivenhaine sowie Abschnitte in Richtung Klippen und Küste umfasst; orientierende Distanz der fakultativen Strecke ca. 100–150 km;
V. Tag 5 | Mittwoch 09.09.2026 – Fahrt von Lefkada in Richtung Meteora, durch Akarnanien, die Umgebung von Amfilochia, die Täler Westgriechenlands, die Regionen Argithea und Agrafa sowie Bergabschnitte des Binnenlandes; orientierende Distanz ca. 290 km;
VI. Tag 6 | Donnerstag 10.09.2026 – Fahrt von der Umgebung von Meteora / Kastraki in Richtung Platamonas, über die Umgebung von Trikala, Elassona, Tempi und Kato Olympos, mit Ziel am Ägäischen Meer im Raum Platamonas; orientierende Distanz ca. 180 km;
VII. Tag 7 | Freitag 11.09.2026 – abschließende Etappe der Reise mit Fahrt von Platamonas in Richtung des Olymp-Massivs, über Bergstraßen, Wälder, steinige Hänge und Aussichtspassagen. Nach dem olympischen Akzent führt die Route weiter in Richtung der Olympischen Riviera, wo der Geländeteil der Reise endet; orientierende Distanz ca. 180 km;
VIII. Tag 8 | Samstag 12.09.2026 – Ende der Reise, Packen der Ausrüstung, Transfer zum Flughafen in Thessaloniki und Rückflug nach Polen.
§10. Versicherungen und Hilfe
1. Der Veranstalter stellt eine grundlegende KL- und NNW-Versicherung mit Basischarakter (touristisch) bereit. Diese Versicherung deckt keine Risiken im Zusammenhang mit der amateurhaften oder professionellen Ausübung von Hochrisikosportarten und Extremsportarten ab, insbesondere: Off-road-Fahren (UTV, SSV, Quad, Moto), Motorsport, Schneemobiltouren sowie Kosten von Rettungs- und Suchaktionen in schwierigem Gelände.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbstständig eine zusätzliche Versicherungspolice abzuschließen, die um die mit dem Charakter der Reise verbundenen Risiken erweitert ist, insbesondere Off-road-Fahren, Hochrisikosportarten, Extremsportarten, Motorsport, Rettungskosten, medizinischen Transport sowie Behandlung in schwierigem Gelände.
3. Falls eine solche Police nicht vorhanden ist, nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass sämtliche Kosten für Rettung, medizinischen Transport und Behandlung, die aus der Ausübung von Hochrisikosportarten resultieren, ihn unmittelbar und vollständig treffen.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Beginn der Reise das Vorhandensein einer erweiterten Police beim Teilnehmer zu überprüfen.
5. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer die Inanspruchnahme eines Partnerangebots zur Erweiterung der Versicherung ermöglichen, jedoch erfolgt der Abschluss eines solchen Vertrags gesondert.
6. Der Veranstalter leistet dem Teilnehmer, der sich in einer schwierigen Situation befindet, im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten angemessene Hilfe.
§11. Preisänderung, Mindestgruppe, Rücktritt und Übertragung
1. Eine Preisänderung ist nur aus folgenden Gründen möglich: Kosten für Kraftstoff/Energiequellen des Transports, Steuern/Gebühren, Wechselkurse – und nicht später als 20 Tage vor Beginn der Reise.
2. Im Falle einer Preisänderung informiert der Veranstalter den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger zusammen mit einer Begründung. Dem Teilnehmer stehen die im Gesetz über Pauschalreisen vorgesehenen Rechte zu.
3. Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen und 10 Fahrzeuge. Wird diese Schwelle nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise absagen und den Teilnehmer rechtzeitig gemäß dem Gesetz informieren.
4. Ein Rücktritt des Teilnehmers von der Teilnahme an der Reise vor deren Beginn ist jederzeit möglich, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr, die den voraussichtlichen Kosten des Veranstalters entspricht:
A. 60 Tage oder mehr vor Beginn der Reise – 15% des Reisepreises;
B. von 59 bis 35 Tage vor Beginn der Reise – 35% des Reisepreises;
C. von 34 bis 21 Tage vor Beginn der Reise – 65% des Reisepreises;
D. von 20 bis 8 Tage vor Beginn der Reise – 85% des Reisepreises;
E. 7 Tage oder weniger vor Beginn der Reise – 100% des Reisepreises.
5. Die Abzüge entsprechen den voraussichtlichen Kosten des Veranstalters im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Reise; auf Verlangen des Teilnehmers legt der Veranstalter die Begründung der Berechnung des Abzugs in dem gesetzlich erforderlichen Umfang vor.
6. Übertragung der Buchung auf eine andere Person: spätestens 7 Tage vor Beginn; der Teilnehmer und die übernehmende Person haften gesamtschuldnerisch für den Preis und die berechtigten Kosten der Übertragung.
§12. Reklamationen und Behebung von Abweichungen
1. Der Teilnehmer meldet festgestellte Abweichungen unverzüglich dem Betreuer sowie per E-Mail an office@rally.travel.
2. Reklamationen werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach ihrem Zugang auf einem dauerhaften Datenträger, bearbeitet.
§13. Personenbezogene Daten und Bildnis
1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ist der Veranstalter; die Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters verarbeitet.
2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Aufzeichnung und Nutzung seines Bildnisses sowie des Bildnisses des Fahrzeugs in während der Reise erstellten multimedialen Materialien (Webseiten, soziale Medien, Werbematerialien) einverstanden, Gebiet: weltweit; Dauer: 5 Jahre.
3. Die Einwilligung kann per E-Mail an: office@rally.travel unter Angabe des Namens der Reise widerrufen werden.
4. Die Einwilligung zur Nutzung des Bildnisses zu Marketingzwecken ist freiwillig und keine Teilnahmevoraussetzung für die Reise; das Fehlen der Einwilligung/der Widerruf der Einwilligung berührt die Möglichkeit der Vertragserfüllung nicht.
§14. Anwendbares Recht und Gericht
1. Es gilt polnisches Recht. Streitigkeiten werden von den zuständigen ordentlichen Gerichten nach den gesetzlichen Vorschriften unter Wahrung des zwingenden Verbraucherschutzes entschieden.
ERKLÄRUNG DES TEILNEHMERS
Mit der Annahme dieses Vertrags während der Online-Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass:
1. Er alle Bestimmungen des Vertrags gelesen und vollständig verstanden hat.
2. Er den Charakter der Reise und die damit verbundenen Risiken akzeptiert.
3. Er über die erforderliche Erfahrung und die Fähigkeiten im Off-road-Fahren verfügt.
4. Er sich verpflichtet, alle Bestimmungen des Vertrags einzuhalten.