Rally Travel
Allgemeine Teilnahmebedingungen
§1 Definitionen
1.
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
A.
Veranstalter - RALLY TRAVEL SP. Z O. O. mit Sitz in Piekary Śląskie, eingetragen im Register der Reiseveranstalter, Vertragspartei des Vertrags über die Teilnahme an der Veranstaltung.
B.
Teilnehmer / Reisender - Eine natürliche Person, die mit dem Veranstalter einen Vertrag geschlossen hat oder für die ein Vertrag geschlossen wurde und die an der Veranstaltung teilnimmt.
C.
Veranstaltung - Eine touristische Veranstaltung, eine Motorreise, eine Schulung, eine Geländeveranstaltung oder ein Abenteuer-Event, das vom Veranstalter organisiert wird, einschließlich Veranstaltungen unter Einsatz von Fahrzeugen oder mechanischen Geräten.
D.
Vertrag - Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung, geschlossen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter, auch über eine Online-Buchung und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
E.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Teilnahmebedingungen an den vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen festlegen.
F.
Besondere Bedingungen / Angebot - Ein Dokument oder eine Beschreibung einer konkreten Veranstaltung mit ihren individuellen Bedingungen, dem Programm, dem Leistungsumfang, dem Preis und weiteren wesentlichen Informationen.
G.
Leistungen - Vom Veranstalter im Rahmen des Vertrags erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die Organisation der Veranstaltung, die Vorbereitung der Routen, die Bereitstellung von GPX-Dateien, Unterkunft, Verpflegung, Transport, organisatorische Betreuung oder andere im Angebot genannte Bestandteile.
H.
Fahrzeug / Ausrüstung - Jedes Fahrzeug oder jede Ausrüstung, die vom Teilnehmer während der Veranstaltung verwendet wird, insbesondere Geländewagen, Motorräder, Quads, UTV/SSV, Schneemobile oder sonstige mechanische Ausrüstung.
I.
GPX-Dateien / Routen / Tracks - Digitale Dateien mit dem Verlauf der Routen, die einen unterstützenden Bestandteil der Veranstaltung darstellen und auf Grundlage verfügbarer Daten erstellt werden. Diese Dateien haben orientierenden Charakter und stellen keine Garantie für Befahrbarkeit oder Rechtmäßigkeit der Route dar.
J.
Veranstaltungsprogramm - Beschreibung des Ablaufs der Veranstaltung, einschließlich Tagesplan, Routen, Attraktionen und Leistungen, die orientierenden Charakter hat und Änderungen unterliegen kann.
K.
Preis der Veranstaltung - Der für die Teilnahme an der Veranstaltung geschuldete Betrag, der im Angebot, im Vertrag oder in den besonderen Bedingungen festgelegt ist.
L.
Reservierungsgebühr / Anzahlung - Ein Teil des Veranstaltungspreises, der zur Reservierung eines Platzes gezahlt wird.
M.
Höhere Gewalt / unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände - Ereignisse, die unabhängig vom Veranstalter sind und die nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren, insbesondere Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Epidemien, Entscheidungen öffentlicher Behörden oder andere Ereignisse ähnlicher Art.
N.
Dritte - Stellen, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, insbesondere andere Verkehrsteilnehmer, lokale Stellen, Dienste oder unbeteiligte Personen.
O.
Datenträger von Dauer - Ein Material oder ein Instrument, das die Speicherung von Informationen in einer für die zukünftige Nutzung über einen angemessenen Zeitraum zugänglichen Weise ermöglicht, z. B. E-Mail.
P.
TFG / TFP - Der Garantiefonds für Tourismus und der Hilfsfonds für Tourismus, an die der Veranstalter Beiträge gemäß den geltenden Vorschriften abführt.
Q.
Versicherungspolice - Ein vom Teilnehmer abgeschlossener oder vom Veranstalter im in dem Vertrag oder den Bedingungen angegebenen Umfang bereitgestellter Versicherungsvertrag.
R.
Namentliche Leistungen - Leistungen, die einer bestimmten Person zugeordnet sind und deren Änderung mit zusätzlichen Kosten oder Einschränkungen verbunden sein kann (z. B. Flugtickets, Hotelreservierungen).
§2 Allgemeine Bestimmungen
1.
Veranstalter der Veranstaltungen ist:
RALLY TRAVEL SP. Z O. O.
ul. Prymasa Stefana Wyszyńskiego 85, 41-940 Piekary Śląskie
NIP: 4980279762, KRS: 0001184730, REGON: 542268361
office@rally.travel office@rally.travel
2.
Der Veranstalter ist unter der Nummer 1898 im Register der Reiseveranstalter eingetragen und verfügt über eine Versicherungsbürgschaft der UNIQA TU S.A. Nr. 3451639136.
3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme an:
A.
touristischen Veranstaltungen
B.
Motorreisen
C.
Schulungen
D.
Gelände- und Abenteuerveranstaltungen, nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt.
§3 Vertragsgegenstand und Charakter der Veranstaltung
1.
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung, die u. a. die Vorbereitung der Routen, die Bereitstellung von GPX-Dateien, die Erbringung logistischer Leistungen, organisatorische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen umfasst.
2.
Das detaillierte Programm, der Termin, der Preis, der Leistungsumfang und sonstige Bedingungen werden in den individuellen Bedingungen oder Verträgen für die jeweilige Veranstaltung festgelegt.
3.
Die Veranstaltung kann Fahrten über unterschiedliches Gelände umfassen (z. B. Berge, unbefestigte und Schotterstraßen, Offroad-Abschnitte, steinige Passagen, Spurrillen, Schlamm, lokale Furten sowie asphaltierte Zufahrtsstrecken) unter wechselnden, teils schwierigen klimatischen und Geländebedingungen.
4.
Bei Veranstaltungen, die das Führen von Fahrzeugen oder die Nutzung mechanischer Ausrüstung umfassen, führt der Teilnehmer das Fahrzeug oder nutzt die Ausrüstung selbstständig, auf eigene Verantwortung und unter Berücksichtigung seiner eigenen Fähigkeiten, der Geländebedingungen, der geltenden Rechtsvorschriften sowie der Sicherheitsregeln.
5.
Die Bestimmungen zum Risiko schränken die Haftung des Veranstalters nicht ein und schließen sie nicht aus, soweit sie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen werden kann.
§4 Pflichten des Veranstalters
1.
Rally Travel verpflichtet sich insbesondere zu:
a.
der Vorbereitung und Bereitstellung von GPX-Dateien;
b.
der Erbringung von Leistungen gemäß der Veranstaltungsbeschreibung sowie dem in dem Angebot, Vertrag oder den besonderen Bedingungen festgelegten Umfang;
c.
der Bereitstellung der vor Reiseantritt erforderlichen Informationen gemäß dem Gesetz über touristische Veranstaltungen;
d.
der Abführung von Beiträgen an TFG und TFP;
e.
der Sicherstellung der organisatorischen Koordination der Veranstaltung entsprechend dem im Preis enthaltenen Leistungsumfang.
2.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für:
a.
Kraftstoff, Ersatzteile, Reparaturen, Service und Abschleppen;
b.
Schäden infolge höherer Gewalt, durch Dritte oder aufgrund von Entscheidungen des Teilnehmers;
c.
persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Souvenirs, Alkohol, Eintrittskarten, fakultative Leistungen, zusätzliche Wasser- und Lebensmittelvorräte für die Strecke bei Bedarf, Getränke und Mahlzeiten, die nicht im Programm der jeweiligen Veranstaltung enthalten sind;
d.
Personen- und Sachversicherungen des Teilnehmers, einschließlich des Fahrzeugs;
e.
Geldbußen und Strafen, die dem Teilnehmer infolge eines Verstoßes gegen lokale Verkehrs- oder Naturschutzvorschriften auferlegt werden;
f.
Beschädigungen des Fahrzeugs, der Ausrüstung oder des Eigentums des Teilnehmers, die sich aus der Beschaffenheit des Geländes, den Wetterbedingungen, natürlichen Hindernissen, dem normalen mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Risiko, Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers oder Dritter ergeben, es sei denn, der Schaden beruht auf der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Leistungen durch den Veranstalter in dem Umfang, für den er nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet.
§5 Pflichten des Teilnehmers
1.
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
a.
das Fahrzeug rechtzeitig am festgelegten Start- oder Verladeort bereitzustellen;
b.
den Anweisungen des Veranstalters, des Guides oder des Instruktors Folge zu leisten;
c.
über die erforderlichen Fähigkeiten und Berechtigungen zu verfügen (Führerschein der entsprechenden Kategorie);
d.
ein technisch einwandfreies Fahrzeug und Schutzausrüstung bereitzustellen (u. a. Helm, Brille, Handschuhe, Protektoren, Geländebekleidung, Erste-Hilfe-Set, Feuerlöscher usw.);
e.
über die erforderlichen Versicherungspolicen zu verfügen (Haftpflicht, Unfallversicherung, Kosten für Behandlung und Rettung, Extremsportarten; bei Auslandsreisen – Grüne Karte);
f.
die Sicherheitsregeln, Verkehrs- und Umweltschutzvorschriften einzuhalten;
g.
die Fahrweise an die eigenen Fähigkeiten, die Geländebedingungen und die örtlichen Rechtsvorschriften anzupassen;
h.
für von ihm verursachte Schäden am Eigentum des Veranstalters oder Dritter aufzukommen;
i.
sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung vertraut zu machen und diese zu akzeptieren;
j.
die Kosten für Kraftstoff, Reparaturen, Service und selbst verschuldete Schäden zu tragen;
k.
kein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen; auf Verlangen des Veranstalters unterzieht er sich einem Alkoholtest.
2.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert uneingeschränkt, dass aufgrund des Charakters der Veranstaltung ein hohes Risiko der Beschädigung, Verkratzung oder sogar vollständigen Zerstörung des Fahrzeugs und der dem Teilnehmer gehörenden Ausrüstung besteht.
3.
Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für den technischen Zustand seiner Ausrüstung sowie für die Art und Weise der Nutzung des Fahrzeugs oder der Ausrüstung unter Berücksichtigung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
4.
Der Teilnehmer akzeptiert bewusst sämtliche mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, einschließlich des Risikos einer Gesundheitsbeeinträchtigung, dauerhaften Invalidität oder sogar des Todes.
§6 Routen, GPX, Programm und Befahrbarkeit
1.
Bei Geländehindernissen, Wetterbedingungen oder anderen Ereignissen, die eine Weiterfahrt unmöglich machen, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies dem Veranstalter zu melden oder die Route selbstständig auf sichere Weise zu ändern.
2.
Der Veranstalter kann Routen oder GPX-Dateien in einer oder mehreren Varianten bereitstellen, entsprechend dem Charakter der jeweiligen Veranstaltung.
3.
Die Wahl der Route und die Entscheidung über die Befahrung eines bestimmten Abschnitts trifft der Teilnehmer selbstständig.
4.
Der Veranstalter wird bei der Vorbereitung der Routen und GPX-Dateien die erforderliche Sorgfalt walten lassen, garantiert jedoch nicht das Fehlen topografischer Fehler, zeitweiliger Fahrverbote oder die vollständige Befahrbarkeit aller Abschnitte.
5.
Gelände- und Wetterbedingungen, Sicherheitsgründe, behördliche Entscheidungen oder vom Veranstalter unabhängige Umstände können Änderungen der Route, der Reihenfolge der Programmpunkte, der Fahrzeiten oder des Unterkunftsstandards erforderlich machen.
6.
Karte und Routen (GPS-/GPX-Spuren) haben nur informativen Charakter. Der endgültige Verlauf der Route kann sich ändern.
7.
Es besteht keine Garantie für die Befahrbarkeit aller Abschnitte oder ein „gleichmäßiges Tempo“ der Fahrt.
8.
Die in den Angebotsunterlagen angegebenen Tagesdistanzen haben orientierenden Charakter.
9.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Route der Reise im GPX-Dateiformat auf Grundlage allgemein zugänglicher topografischer, kartografischer und satellitengestützter Daten erstellt wird und Ungenauigkeiten, nicht befahrbare Abschnitte sowie schwierige oder riskante Passagen enthalten kann.
10.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sich der rechtliche Status von Straßen und Gebieten jederzeit ohne Benachrichtigung des Veranstalters ändern kann. Die GPX-Datei dient ausschließlich als Hilfsmittel.
11.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Beschilderung vor Ort jeweils zu überprüfen und die geltenden Verbote und Einschränkungen einzuhalten.
§7 Sicherheit und Ausschluss von der Teilnahme/Fahrt
1.
Der Veranstalter kann den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, insbesondere von der Fahrt, der Durchfahrt, der Schulung oder der Nutzung der Ausrüstung (unter Beibehaltung der vom Vertrag erfassten Leistungen, die weiterhin erbracht werden können, insbesondere Unterkunft, Verpflegung oder Transfers, sofern anwendbar) im Falle von:
A.
Erscheinen zur Fahrt oder zum Führen des Fahrzeugs in einem Zustand der Trunkenheit oder nach Alkoholkonsum;
B.
Erscheinen zur Fahrt oder zum Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen oder anderen Mitteln, die die psychophysische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen;
C.
Verweigerung eines Alkoholtests oder einer anderen Prüfung zur Feststellung der Nüchternheit oder Leistungsfähigkeit, wenn der Veranstalter diese aus Sicherheitsgründen für gerechtfertigt hält;
D.
Fehlen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung oder deren Weigerung zu benutzen, insbesondere Helm, Schutzbrille sowie die übrigen im Vertrag genannten Schutzmittel;
E.
grober Verstoß gegen örtliche Rechtsvorschriften, Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Veranstalters, die zur Gewährleistung der Sicherheit erteilt wurden;
F.
Fehlen der Mindestfähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs im Gelände, wenn dies nach Einschätzung des Veranstalters eine reale Gefahr für die Sicherheit des Teilnehmers oder anderer Personen darstellt.
2.
Der Ausschluss von der gesamten oder teilweisen Teilnahme an der Veranstaltung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises für nicht genutzte Fahrten und Offroad-Abschnitte, sofern die übrigen Leistungen erbracht werden oder dem Teilnehmer gemäß dem Vertrag und den Vorschriften zur Verfügung stehen.
§8 Fahrzeugtransport und Logistik
1.
Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter den Transport von Fahrzeugen oder Ausrüstung bereitstellt oder bei dessen Organisation vermittelt.
2.
Der Fahrzeugtransport wird durch Dritte durchgeführt.
3.
Der Teilnehmer liefert das Fahrzeug zum Verladeort in Polen innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Frist, bereitet es gemäß den Sicherheitsanforderungen vor und übergibt die erforderlichen Dokumente.
4.
Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, der Anforderungen des Beförderers, des Versicherers sowie der formellen und örtlichen Anforderungen am Ort der Durchführung des Transports Informationen über die für die Durchführung des Fahrzeugtransports erforderlichen Dokumente und Daten (insbesondere in Bezug auf das Fahrzeug und den Teilnehmer) sowie über die Frist für deren Vorlage.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die angegebenen Dokumente und Informationen in der erforderlichen Form und innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Frist bereitzustellen.
6.
Bei Änderungen der formellen Anforderungen (z. B. Änderungen der Vorschriften oder der Anforderungen des Beförderers) kann der Veranstalter die Liste der Dokumente aktualisieren und den Teilnehmer darüber informieren.
7.
Das Fehlen der erforderlichen Dokumente oder deren verspätete Vorlage kann zu Verzögerungen oder zur Unmöglichkeit der Durchführung des Fahrzeugtransports führen.
8.
Verbot des Transports nicht gemeldeter und verbotener Gegenstände (u. a. Kraftstoffe in Kanistern, Aerosole, lose Batterien), sofern sie nicht den Anforderungen des Beförderers entsprechen.
§9 Vertragsschluss, Zahlungen, Preis, Währung
1.
Die Reservierung erfolgt über das Online-Formular und die Zahlung der Reservierungsgebühr in Höhe von bis zu 30% des Preises innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierung.
2.
Die Höhe der Reservierungsgebühr (Anzahlung) wird für jedes Angebot gesondert festgelegt.
3.
Restzahlung des vollständigen Preises:
A.
spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung – bei Angeboten im Gebiet der Republik Polen;
B.
spätestens 25 Tage vor Beginn der Veranstaltung – bei Auslandsangeboten.
4.
Bei einer Buchung, die 14 Tage (Inlandsveranstaltungen) oder 30 Tage (Auslandsveranstaltungen) vor Beginn der Veranstaltung oder später erfolgt, ist die Zahlung des vollständigen (100%) Veranstaltungspreises erforderlich.
5.
Die Zahlung kann per Banküberweisung oder per Zahlungskarte über das Stripe-System erfolgen.
6.
Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist kann der Veranstalter nach vorheriger Aufforderung des Teilnehmers zur Zahlung und Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
7.
Der Preis der Veranstaltung ist in PLN, EUR oder USD angegeben.
8.
Bei Auslandsreisen, bei denen der Preis in EUR oder USD angegeben ist, ist eine Zahlung in PLN nur zulässig, wenn der Veranstalter vor der Zahlung zuvor darüber informiert wurde.
9.
Bei Zahlung in PLN für eine in Fremdwährung bewertete Veranstaltung übermittelt der Veranstalter dem Teilnehmer den in PLN zu zahlenden Betrag, berechnet auf Grundlage des Preises in der jeweiligen Fremdwährung nach dem durchschnittlichen NBP-Wechselkurs – Tabelle A – vom Tag der Gutschrift der Mittel, sofern das Angebot oder der besondere Vertrag nichts anderes bestimmt.
10.
Eine in PLN geleistete Zahlung ohne vorherige Mitteilung des in PLN zu zahlenden Betrags durch den Veranstalter kann zu einer Unterzahlung führen.
11.
Im Falle einer Unterzahlung verpflichtet sich der Teilnehmer, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der in der Aufforderung des Veranstalters angegebenen Frist, zu begleichen.
12.
Öffentlich-rechtliche Abgaben und Kosten der Lieferanten werden nach den am Belastungstag geltenden Sätzen abgerechnet.
§10 Preisänderung, Mindestgruppe, Rücktritt, Übertragung, Absage
1.
Preise und Zahlungsbedingungen werden für jede Veranstaltung individuell festgelegt.
2.
Eine Preisänderung ist nur aufgrund von Kosten für Kraftstoff oder Energiequellen des Transports, Steuern und Abgaben sowie Wechselkursen möglich – und nicht später als 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
3.
Im Falle einer Preisänderung informiert der Veranstalter den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe. Dem Teilnehmer stehen die im Gesetz über touristische Veranstaltungen vorgesehenen Rechte zu.
4.
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten und trägt dabei die begründeten Kosten des Veranstalters gemäß den festgelegten Pauschalen:
a.
bis 60 Tage – 15% des Preises;
b.
bis 59–35 Tage – 35% des Preises;
c.
bis 34–21 Tage – 65% des Preises;
d.
bis 20–8 Tage – 85% des Preises;
e.
≤7 Tage – 100% des Preises.
5.
Die Übertragung der Buchung auf eine andere Person ist gemäß den Vorschriften des Gesetzes über touristische Veranstaltungen möglich. Eine Mitteilung, die spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht wird, gilt als innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht. Bei namentlichen Leistungen oder Leistungen, die eine vorherige Bestätigung erfordern, insbesondere Flugtickets, informiert der Veranstalter den Teilnehmer über die tatsächlichen, begründeten Kosten der Übertragung oder über die sich aus den Bedingungen der Leistungserbringer ergebenden Einschränkungen.
6.
Der Teilnehmer und die übernehmende Person haften gesamtschuldnerisch für den Preis und die begründeten Kosten der Übertragung.
7.
Die Mindestzahl der Teilnehmer, Fahrzeuge oder sonstigen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung wird im Angebot, in den besonderen Bedingungen oder im Vertrag für die jeweilige Veranstaltung festgelegt. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Mindestzahl 10 Personen und 10 Fahrzeuge bei Fahrzeugveranstaltungen. Wird diese Schwelle nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen und den Teilnehmer rechtzeitig gemäß dem Gesetz informieren.
8.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt absagen und den Teilnehmer spätestens informieren:
a.
20 Tage vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen;
b.
7 Tage vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Dauer von 2–6 Tagen;
c.
48 Stunden vor einer Veranstaltung mit einer Dauer von weniger als 2 Tagen.
9.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die vollständige Zahlung innerhalb von 14 Tagen.
10.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, und über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungen.
§11 Personenbezogene Daten und Bildnis
1.
Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ist der Veranstalter. Die Daten werden gemäß der DSGVO in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang verarbeitet.
2.
Der Veranstalter kann den Verlauf der Veranstaltung in Form von Fotos und Aufnahmen festhalten.
3.
Der Teilnehmer kann in die unentgeltliche Nutzung seines während der Veranstaltung aufgenommenen Bildnisses zu Werbe-, Marketing- und Informationszwecken des Veranstalters einwilligen, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien sowie in Werbematerialien.
4.
Im Falle der Einwilligung gilt diese für einen Zeitraum von 5 Jahren und für das gesamte Gebiet der Welt.
5.
Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit widerrufen, indem er eine E-Mail an folgende Adresse sendet:
office@rally.travel office@rally.travel
6.
Im Falle der Nichterteilung oder des Widerrufs der Einwilligung verpflichtet sich der Veranstalter, das Bildnis des Teilnehmers in neuen Veröffentlichungen nicht zu verwenden und, soweit möglich, das Bildnis in digitalen Materialien, die seiner Kontrolle unterliegen, zu entfernen oder zu anonymisieren.
§12 Haftung des Veranstalters
1.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Vertrag erfassten Leistungen gemäß den Vorschriften des Gesetzes über touristische Veranstaltungen.
2.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Folgendem resultieren:
a.
alleiniges Verschulden des Teilnehmers;
b.
Handlungen Dritter, die nicht mit der Erbringung der Leistungen zusammenhängen;
c.
höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände.
3.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, kann die Schadensersatzhaftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags auf das Dreifache des Gesamtpreises der Veranstaltung gegenüber dem jeweiligen Teilnehmer begrenzt werden. Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
4.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet der Veranstalter nicht für entgangenen Gewinn, private, nicht mit dem Vertrag zusammenhängende Reservierungen oder Ausfälle von Ausrüstung, die außerhalb des Umfangs seiner Leistungen liegt.
§13 Versicherungen und Hilfe
1.
Der Veranstalter stellt keine auf dem Gebiet der Republik Polen geltende Versicherung für Behandlungskosten und Unfallversicherung bereit.
2.
Der Veranstalter verfügt über eine finanzielle Garantie und führt Beiträge an TFG und TFP ab.
3.
Der Veranstalter stellt für Auslandsreisen eine Versicherung für Behandlungskosten und Unfallversicherung im grundlegenden Umfang (Standard – touristisch) bereit. Diese Versicherung umfasst keine Risiken im Zusammenhang mit der amateurhaften oder professionellen Ausübung von Hochrisikosportarten und Extremsportarten, insbesondere nicht: Offroad-Fahrten (UTV, SSV, Quad, Moto), Motorsport, Fahrten mit Schneemobilen sowie Kosten für Rettungs- und Suchaktionen in schwierigem Gelände.
4.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbst eine zusätzliche Versicherungspolice abzuschließen, die um die vorgenannten Risiken erweitert ist. Falls eine solche Police nicht besteht, nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass sämtliche Kosten für Rettung, medizinischen Transport und Behandlung, die sich aus der Ausübung von Hochrisikosportarten ergeben, ihn unmittelbar und vollständig treffen.
5.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen, ob der Teilnehmer über eine erweiterte Police verfügt.
6.
Der Veranstalter kann dem Teilnehmer die Nutzung eines Partnerangebots zur Erweiterung der Versicherung ermöglichen; der Abschluss eines solchen Vertrags erfolgt jedoch gesondert.
7.
Der Veranstalter leistet dem Teilnehmer in außergewöhnlichen Situationen angemessene Hilfe, kann jedoch den Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, wenn die Situation vom Teilnehmer verschuldet wurde.
§14 Höhere Gewalt / unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
1.
Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Kriegen, Epidemien, behördlichen Entscheidungen, Störungen oder zufälligen Ereignissen.
§15 Widerrufsrecht
1.
Widerrufsrecht (Verbraucher):
a.
Das Widerrufsrecht besteht nicht in den in Art. 38 des Gesetzes über Verbraucherrechte vorgesehenen Fällen, insbesondere in Bezug auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit, Freizeitveranstaltungen oder touristischen Veranstaltungen, die an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden.
b.
Der Reisende kann jedoch gemäß Art. 47 des Gesetzes über touristische Veranstaltungen und verbundene touristische Dienstleistungen jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten und trägt dabei die begründeten Rücktrittskosten, die den vom Veranstalter für die Vorbereitung der Veranstaltung aufgewendeten Kosten entsprechen. Die Höhe dieser Kosten kann in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in den besonderen Bedingungen oder im Vertrag pauschal festgelegt werden.
c.
In den übrigen Fällen (d. h. Verträge, die nicht mit einer touristischen Veranstaltung mit festem Termin verbunden sind) hat der Teilnehmer als Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, indem er eine eindeutige Rücktrittserklärung an die E-Mail-Adresse des Veranstalters sendet:
office@rally.travel office@rally.travel
d.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts wird der Vertrag aufgehoben, und der Veranstalter erstattet alle erhaltenen Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung.
e.
Die Rückerstattung erfolgt unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt ausdrücklich einer anderen, für ihn kostenfreien Art zu.
f.
Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, trägt er die Kosten des anteiligen Teils der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.
2.
Einschränkungen des Widerrufsrechts
2.1.
Das Widerrufsrecht besteht nicht in Bezug auf Verträge, die Folgendes betreffen:
a.
die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vollständig erbracht hat;
b.
die in Art. 38 des Gesetzes über Verbraucherrechte vorgesehenen Fälle, insbesondere in Bezug auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit, die an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden.
3.
Folgen des Widerrufs
a.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die Parteien verpflichtet, alles zurückzugewähren, was sie gegenseitig erhalten haben: der Verbraucher – die Dienstleistungserbringung (sofern möglich) oder die Kosten des anteiligen Teils der erbrachten Leistung, und der Veranstalter – die gezahlten Geldbeträge.
b.
Die Rückgewähr erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des wirksamen Widerrufs.
c.
Kann der Verbraucher die Leistungen nicht in unverändertem Zustand zurückgewähren (z. B. wenn er die Dienstleistung teilweise genutzt hat), kann der Veranstalter den Rückerstattungsbetrag um den Wert des genutzten Teils der Leistung kürzen, es sei denn, die Veränderung des Zustands ist ausschließlich auf die Prüfung der Art, Eigenschaften und Funktionsweise der Leistung zurückzuführen.
§16 Reklamationen und Vertragswidrigkeiten
1.
Reklamationsrecht
a.
Der Teilnehmer oder Kunde hat das Recht, Reklamationen einzureichen, wenn die Dienstleistung (oder ein Bestandteil der Leistung) mangelhaft oder vertragswidrig erbracht wurde.
b.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter oder dessen Vertreter unverzüglich über jede festgestellte Vertragswidrigkeit der Leistungen während der Veranstaltung zu informieren, damit diese behoben werden kann, sofern dies nicht unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.
c.
Die Reklamation ist schriftlich oder elektronisch einzureichen – E-Mail:
office@rally.travel office@rally.travel
innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Beendigung der Reise.
2.
Umfang und Form der Reklamation
a.
In der Reklamation sind die Daten des Kunden (Vorname, Nachname, Adresse, Vertragsnummer), die Beschreibung des Mangels, das Begehren (z. B. Nachbesserung, erneute Erbringung der Dienstleistung, Preisminderung) sowie Datum und Unterschrift anzugeben (bei Papierdokumenten).
b.
Reklamationen können an die E-Mail-Adresse
office@rally.travel office@rally.travel
oder an die Korrespondenzadresse des Firmensitzes gesendet werden.
3.
Bearbeitung von Reklamationen
a.
Der Veranstalter beantwortet die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Eingang, und im Falle einer während der Veranstaltung eingereichten Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Beendigung der Veranstaltung, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
b.
Im Falle einer positiven Entscheidung über die Reklamation verpflichtet sich der Veranstalter, den Mangel zu beheben, die Dienstleistung erneut zu erbringen oder eine andere Lösung anzubieten (z. B. Preisminderung, Rückerstattung eines Teils der Zahlung).
c.
Wird die Reklamation als begründet anerkannt, trägt der Veranstalter die mit ihrer Bearbeitung verbundenen Kosten (z. B. Kosten für den Versand von Dokumenten usw.).
d.
Die Antwort auf die Reklamation kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
§17 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
1.
In nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Gesetzes über touristische Veranstaltungen sowie des Gesetzes über Verbraucherrechte.
2.
Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten nach den gesetzlichen Vorschriften unter Wahrung der Verbraucherrechte entschieden.
3.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4.
Alle Änderungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form.
5.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in polnischer Sprache erstellt und gelten für alle vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen.
6.
Die individuellen Bedingungen der einzelnen Veranstaltungen ergänzen dieses Dokument.
