VERTRAG ÜBER DIE TEILNAHME AN EINER PAUSCHALREISE
Kaschubien 2026
1. Veranstalter: RALLY TRAVEL sp. z o.o., ul. Prymasa Stefana Wyszyńskiego 85, 41-940 Piekary Śląskie, Polen, NIP: 4980279762, KRS: 0001184730, REGON: 542268361, E-Mail: office@rally.travel, Tel. +48 791 948 747, Eintragung in das Register der Tourismusveranstalter: 1898; Insolvenzabsicherung: UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A.; aktuelle Daten der Absicherung: https://rally.travel/de/uniqa-versicherungsgarantie.
2. Teilnehmer oder Teilnehmer: die im Buchungsformular angegebene Person oder die dort angegebenen Personen, für die die Buchung vorgenommen wird, einschließlich Fahrer, Mitfahrer oder Begleitperson. Die Person, die die Buchung vornimmt, bestätigt, dass sie berechtigt ist, die Daten der übrigen Teilnehmer zu übermitteln und die Buchung in deren Namen vorzunehmen.
3. Abschluss des Vertrags online: Der Vertrag wird elektronisch im Buchungssystem des Veranstalters geschlossen. Vor Aufgabe der Buchung hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit dem Angebot, dem Informationsformular, diesem Vertrag, den Preisen der einzelnen Varianten sowie der Buchungsübersicht vertraut zu machen. Die Annahme des Vertrags erfolgt durch Ankreuzen des erforderlichen Auswahlfeldes und Vornahme der Handlung, die zur Aufgabe der Buchung führt. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der elektronischen Bestätigung der Annahme der Buchung durch den Veranstalter bei der die Buchung vornehmenden Person zustande.
4. Kein 14-tägiges Widerrufsrecht: Da der Vertrag Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit oder Erholung betrifft, die an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden, unterliegt der im Fernabsatz geschlossene Vertrag nicht dem für einen Teil der Verbraucherverträge vorgesehenen 14-tägigen Widerrufsrecht. Dies beschränkt nicht die Rechte des Teilnehmers aus dem Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, einschließlich des Rechts auf Kündigung des Vertrags vor Beginn der Reise nach den in §11 festgelegten Grundsätzen.
§1. Gegenstand des Vertrags und Charakter der Reise
1. Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des Teilnehmers an einer motorisierten touristischen Abenteuerreise (self-drive/off-road) unter der Bezeichnung „Kaschubien 2026“ („Reise“), die im Hoheitsgebiet von Polen veranstaltet wird.
2. Die Reise findet vom 09–11.10.2026 statt und hat die Form einer dreitägigen Offroad-Expedition mit einer Hotelbasis. Der geplante Beginn erfolgt am 09.10.2026 gegen 15:00 Uhr, das Ende am 11.10.2026 gegen 15:00 Uhr. Die genauen Uhrzeiten haben organisatorischen Charakter und werden vor der Abreise bestätigt.
3. Ort des Beginns und des Endes der Reise ist das Hotel, das die Basis der Expedition bildet und sich im Gebiet der Woiwodschaft Pommern oder benachbarter Woiwodschaften befindet. Die Unterbringung erfolgt in einem Hotel der Kategorie mindestens 3*, ausgewählt aus Objekten der Kategorie 3–5*.
4. Das Programm und die Beschreibung der Reise befinden sich auf der Angebotsseite: https://rally.travel/de/kaszuby-2026. Die in der Bestätigung der konkreten Buchung angegebenen Informationen, insbesondere zur Anzahl der Teilnehmer, ihrer Rolle, der Art des Fahrzeugs, des Preises und der Zahlungstermine, bilden einen Bestandteil des Vertrags.
5. Das Programm kann ausschließlich nach den in §9 sowie in zwingenden Rechtsvorschriften festgelegten Grundsätzen geändert werden.
6. Die geplante Gesamtdistanz der Route beträgt etwa 350–400 km. Distanz, Länge der einzelnen Etappen und Verlauf der GPX-Tracks sind Richtwerte und hängen u.a. von der aktuellen Befahrbarkeit, Beschilderung, den Wetterbedingungen, der Sicherheit sowie den Entscheidungen der zuständigen Behörden ab.
7. Die Reise umfasst Fahrten in unterschiedlichem Gelände, insbesondere auf Schotter-, Wald-, Erd- und lokalen Zufahrtsstraßen, unter wechselnden Gelände- und Wetterbedingungen. Die Strecke kann Schlamm, Sand, Unebenheiten, Anstiege, Waldwege und andere natürliche Geländehindernisse umfassen.
8. Die Reise ist kein sportlicher Wettbewerb, keine Rallye, kein Rennen, keine Geschwindigkeitsprüfung, keine Geschicklichkeitsprüfung und keine andere Form des Wettbewerbs zwischen den Teilnehmern.
9. Zweck der Reise ist das freizeitlich-touristische Zurücklegen der zugänglich gemachten Route, ohne Zeitmessung, ohne Erstellung einer Klassifizierung, ohne Festlegung einer Reihenfolge der Teilnehmer und ohne Prämierung der Fahrgeschwindigkeit. Die angegebenen Beginn- und Endzeiten oder orientierenden Fahrzeiten haben ausschließlich organisatorischen Charakter und dürfen nicht als Verpflichtung zur Zurücklegung der Strecke in einer bestimmten Zeit behandelt werden.
10. Die Strecke der Reise ist für die Durchfahrt der Teilnehmer nicht gesperrt, abgetrennt oder gesichert. Der Veranstalter gewährleistet weder die Sperrung von Straßen oder Geländen für den Verkehr noch die Anwesenheit von Sicherungskräften an Kreuzungen und einzelnen Abschnitten noch die Entfernung Dritter, anderer Fahrzeuge, Maschinen oder Tiere von der Strecke.
11. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sich auf der Strecke jederzeit insbesondere befinden können: Fußgänger, Radfahrer, Anwohner, Touristen, andere Straßennutzer, Fahrzeuge, die in derselben oder in entgegengesetzter Richtung fahren, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Tiere sowie andere Hindernisse, die nicht mit der Reise verbunden sind.
12. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit besonderer Vorsicht zu bewegen, die geltenden Vorschriften, die Beschilderung und die Anweisungen befugter Personen zu beachten sowie Geschwindigkeit und Fahrweise an die Sichtverhältnisse, die Gelände- und Wetterbedingungen, die eigenen Fähigkeiten sowie die Möglichkeit anzupassen, das Fahrzeug vor jedem möglichen Hindernis sicher zum Stehen zu bringen. Der Teilnehmer darf nicht davon ausgehen, dass die Strecke frei von Verkehr Dritter ist oder vom Veranstalter gesichert wurde.
13. Der Teilnehmer führt das Fahrzeug selbstständig, nach eigener Entscheidung und auf eigene Verantwortung hinsichtlich Fahrtechnik und Fahrweise. Der Veranstalter übt keine laufende Aufsicht über die Fahrtechnik aus und erteilt keine Anleitung zur Führung des Fahrzeugs; er gewährleistet hingegen die organisatorische Koordination der Reise gemäß §2.
14. Die Teilnehmer können die Strecke individuell oder in kleineren Gruppen zurücklegen, die selbstständig oder organisatorisch während der Reise gebildet werden. Es besteht keine Pflicht, sich in einer Kolonne zu bewegen oder die gesamte Strecke gemeinsam mit allen Teilnehmern zurückzulegen.
15. Der Veranstalter sowie die in seinem Namen handelnden Personen gewährleisten keine ständige Anwesenheit eines Reiseleiters, Reisebegleiters oder Betreuers bei jedem Teilnehmer oder jeder Gruppe. Der Charakter der Reise setzt eine selbstständige Navigation unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere der GPX-Tracks, unter Wahrung der Möglichkeit des organisatorischen Kontakts mit dem Veranstalter voraus.
16. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sich Fahrtempo, Zusammensetzung der Gruppen sowie Art und Weise der Durchführung der einzelnen Abschnitte zwischen den Teilnehmern je nach Erfahrung, Präferenzen und den auf der Strecke herrschenden Bedingungen unterscheiden können.
17. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Geländechrakter der Reise mit einem erhöhten Risiko der Beschädigung, Verkratzung, Panne oder sogar der vollständigen Zerstörung des Fahrzeugs sowie der dem Teilnehmer gehörenden Ausrüstung verbunden ist. Der Teilnehmer ist für den technischen Zustand seines Fahrzeugs und seiner Ausrüstung sowie für Fahrweise und Fahrstil verantwortlich.
18. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder an anderem Eigentum des Teilnehmers, die ausschließlich aus den Eigenschaften des Geländes, natürlichen Hindernissen, dem technischen Zustand des Fahrzeugs, den Entscheidungen des Teilnehmers, der Art der Fahrzeugführung oder Handlungen Dritter resultieren, es sei denn, der Schaden ergibt sich aus der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der vom Vertrag umfassten touristischen Dienstleistungen durch den Veranstalter oder aus einem anderen Umstand, für den der Veranstalter aufgrund zwingender Vorschriften haftet.
19. Die Expedition ist für Personen bestimmt, die über die Fähigkeit verfügen, das Fahrzeug, mit dem sie an der Reise teilnehmen, selbstständig und sicher zu führen. Der Teilnehmer erklärt, dass seine Fähigkeiten und seine Erfahrung für die Teilnahme an einer motorisierten Geländereise mit Freizeitcharakter ausreichend sind.
20. Der Teilnehmer akzeptiert bewusst die typischen Risiken im Zusammenhang mit der Offroad-Aktivität, einschließlich des Risikos eines Unfalls, einer Gesundheitsschädigung, einer dauerhaften Invalidität oder des Todes. Die Bestätigung des Risikobewusstseins stellt keinen Verzicht auf die dem Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter aufgrund zwingender Vorschriften zustehenden Rechte dar.
21. Der Teilnehmer trifft eigenständig Entscheidungen über die Art und Weise der Zurücklegung der Strecke, die Wahl des Fahrtempos und die Beurteilung der Befahrbarkeit einzelner Abschnitte. Hält der Teilnehmer einen Abschnitt für seine Fähigkeiten, die Möglichkeiten des Fahrzeugs oder das von ihm akzeptierte Risikoniveau überschreitend, sollte er die Fahrt unterbrechen oder eine sichere Umfahrung wählen.
22. Die Strecke, die Karten und die GPX-Tracks werden auf der Grundlage verfügbarer topografischer, kartografischer und lokaler Geländeinformationen vorbereitet und können Ungenauigkeiten, vorübergehend unbefahrbare Abschnitte oder solche enthalten, die eine Umfahrung erfordern.
23. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sich der rechtliche Status von Straßen und Geländen ohne vorherige Benachrichtigung des Veranstalters ändern kann.
24. Die GPX-Datei hat Hilfscharakter. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Beschilderung im Gelände jeweils zu überprüfen, Einfahrtsverbote zu beachten sowie die geltenden straßenverkehrsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
25. Der Veranstalter haftet nicht für Bußgelder und Strafen, die dem Teilnehmer infolge eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, Naturschutzvorschriften, Regelungen für das Gelände oder andere geltende Regeln auferlegt werden.
26. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch andere Teilnehmer, Dritte oder andere Nutzer von Straßen oder Geländen zugefügt werden, es sei denn, die Haftung des Veranstalters ergibt sich aus zwingenden Vorschriften.
27. Der genaue Name und die Anschrift des Hotels, die endgültigen GPX-Tracks sowie die detaillierten organisatorischen Informationen werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Sie werden den Teilnehmern vor Beginn der Reise übermittelt, insbesondere per E-Mail oder in einer speicherbaren Datei oder in einer geschlossenen Gruppe oder über einen Messenger.
28. Die geplante Gruppengröße beträgt bis zu 25 Teilnehmer. Diese Information hat Richtcharakter und beschränkt nicht das Recht des Veranstalters, die Reise bei einer geringeren Personenzahl durchzuführen, vorbehaltlich der in §11 angegebenen Mindestzahl.
29. Die organisatorische Betreuung und die Briefings werden in polnischer Sprache durchgeführt. Bei Teilnahme von Ausländern kann der Veranstalter organisatorische Informationen auch in englischer Sprache übermitteln. Die Teilnahme erfordert keine Kenntnisse einer anderen Fremdsprache.
30. Aufgrund des Geländechrakters der Reise, der Notwendigkeit der selbstständigen Führung des Fahrzeugs, unebener Oberflächen, Geländehindernisse sowie des Fehlens einer Garantie für die vollständige Zugänglichkeit von Hotels und Punkten auf der Strecke ist die Reise grundsätzlich nicht an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst. Der Veranstalter garantiert nicht die Möglichkeit, die Reise an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Eine Person, die besondere Erleichterungen benötigt, sollte deren Umfang vor der Buchung mitteilen; der Veranstalter wird die Möglichkeit ihrer Berücksichtigung prüfen und kann mitteilen, dass eine Anpassung nicht möglich ist.
31. Die Bestimmungen über Risiko, Verantwortung des Teilnehmers und Haftungsbeschränkungen des Veranstalters beziehen sich insbesondere auf Risiken, die sich aus der selbstständigen Führung des Fahrzeugs, dem Offroad-Charakter, dem technischen Zustand des Fahrzeugs, den während der Fahrt getroffenen Entscheidungen sowie Handlungen Dritter ergeben. Sie schließen die Haftung des Veranstalters für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Vertrag umfassten touristischen Dienstleistungen in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang weder aus noch beschränken sie diese.
§2. Im Preis enthaltene Leistungen
1. Der Preis der gewählten Reisevariante umfasst folgende Leistungen:
A. die logistische Organisation der Reise und koordinierende Unterstützung auf der gesamten Strecke;
B. die Vorbereitung der GPX-Tracks sowie ein organisatorisch-navigatorisches Briefing vor Beginn der Etappen;
C. Unterbringung gemäß Programm in einem Hotel der Kategorie mindestens 3*, ausgewählt aus Objekten der Kategorie 3–5*, im Gebiet der Woiwodschaft Pommern oder benachbarter Woiwodschaften;
D. Unterbringung in 2-Personen-Zimmern;
E. 2 Übernachtungen;
F. 2 Frühstücke im Hotel;
G. 1 Mittagessen unterwegs am Samstag;
H. 2 Abendessen – am Freitag und Samstag;
I. das Expeditionsprogramm von Freitag bis Sonntag gemäß dem Rahmenzeitplan;
J. den Beitrag zum Touristischen Garantiefonds (TFG);
K. den Beitrag zum Touristischen Hilfsfonds (TFP);
L. die organisatorische Betreuung durch Rally Travel während der gesamten Reise, verstanden als Koordination sowie die Möglichkeit des organisatorischen Kontakts; dies bedeutet nicht die ständige Anwesenheit eines Reiseleiters, Reisebegleiters oder Betreuers bei jedem Teilnehmer.
2. Die Reise umfasst die Teilnahme für 3 Tage und 2 Übernachtungen im Zeitraum 09–11.10.2026.
3. Organisatorische und navigatorische Briefings sowie ein Teil der Mahlzeiten sind als Gruppenleistungen geplant. Frühstück steht in dem vom Hotel festgelegten Zeitfenster zur Verfügung, gewöhnlich etwa von 7:00–9:00 Uhr, und die Teilnehmer müssen es nicht gleichzeitig einnehmen. Mittagessen und Abendessen können gemeinsam oder innerhalb eines vom Veranstalter oder von der Unterkunft angegebenen Zeitfensters durchgeführt werden.
4. Der Preis umfasst ausschließlich die in diesem Paragraphen, in der Buchungsbestätigung oder in einer auf einem dauerhaften Datenträger übermittelten individuellen Vereinbarung ausdrücklich angegebenen Leistungen.
§3. Nicht im Preis enthaltene Leistungen und zusätzliche Kosten
1. Außerhalb des Reisepreises bleibt alles, was in §2 nicht als vom Preis umfasste Leistung angegeben ist, insbesondere:
A. die Anreise des Teilnehmers und seines Fahrzeugs zum Hotel, das die Basis der Reise bildet, sowie die Rückreise nach deren Ende;
B. Kraftstoff für die Fahrzeuge;
C. Wasser- und Snackvorräte für die Strecke;
D. Kosten für Reparaturen, Service, Teile, Betriebsstoffe sowie Abschleppen oder Transport des Fahrzeugs;
E. Kosten, die sich aus einer Panne, Beschädigung, Stilllegung oder dem Verlust des Fahrzeugs des Teilnehmers ergeben;
F. im Programm nicht genannte Mahlzeiten;
G. Getränke zu den Mahlzeiten;
H. Trinkgelder, Alkohol, Souvenirs, Medikamente und persönliche Ausgaben;
I. zusätzliche Dienstleistungen, darunter z.B. Massagen;
J. Eintrittskarten, Attraktionen und andere fakultative Gebühren, sofern sie nicht ausdrücklich als im Preis enthalten angegeben wurden;
K. eine Versicherung für Rücktrittskosten, Unfallfolgen, Heilbehandlungskosten, Rettung und medizinischen Transport sowie eine zusätzliche Versicherung, die Offroad-Fahrten, Hochrisikosportarten oder Motorsport umfasst;
L. den Zuschlag für ein 1-Personen-Zimmer – individuell auf Anfrage festgelegt und vor Bestellung dieser Leistung mitgeteilt;
M. die Anmietung eines Fahrzeugs oder einer Offroad-Ausrüstung;
N. andere Leistungen und Kosten, die nicht ausdrücklich als vom Reisepreis umfasst angegeben sind.
2. Dem Teilnehmer werden keine zusätzlichen obligatorischen Gebühren auferlegt, über die er vor Abschluss des Vertrags nicht informiert wurde. Fakultative Leistungen werden gesondert bestellt, und ihr Preis wird vor dem Kauf angegeben.
§4. Preis, Preisvarianten und Abrechnungen
1. Der Preis der Reise ist in EUR festgelegt und ist ein Bruttopreis pro Teilnehmer.
2. Der reguläre Preis beträgt 449 EUR pro Teilnehmer.
3. Der Aktionspreis First Minute beträgt 429 EUR pro Teilnehmer und – gemäß dem am Tag der Erstellung dieses Vertrags geltenden Angebot. Der Geltungszeitraum der Aktion ist im Buchungssystem angegeben, maßgeblich ist der dem Kunden unmittelbar vor Aufgabe der Buchung dargestellte Zeitraum.
4. Der Preis ist für Fahrer, Mitfahrer und Begleitperson gleich und unabhängig von der gewählten Fahrzeugart: QUAD, UTV/SSV oder MOTO, sofern in der Zusammenfassung der konkreten Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5. Maßgeblich für den konkreten Teilnehmer ist der genaue Preis der gewählten Variante, der im Buchungssystem unmittelbar vor Aufgabe der Buchung sichtbar ist und in der elektronischen Bestätigung ihrer Annahme bestätigt wird. Ein späterer Beginn, ein späteres Ende oder eine spätere Änderung der Aktion hat keinen Einfluss auf den Preis des bereits geschlossenen Vertrags, es sei denn, der Veranstalter entscheidet zugunsten des Teilnehmers etwas anderes.
6. Bei einer Buchung für einen Teilnehmer beträgt die Anzahlung 140 EUR beim regulären Preis von 449 EUR oder 130 EUR beim Aktionspreis von 429 EUR. Die Anzahlung für die gesamte Buchung wird als 29% ihres Gesamtpreises berechnet und auf volle 10 EUR aufgerundet. Der genaue Anzahlungsbetrag für die konkrete Buchung wird in der Bestellübersicht und der Buchungsbestätigung angegeben. Die Anzahlung wird vollständig auf den Preis angerechnet.
7. Der Preis wurde unter der Annahme einer Unterbringung in einem 2-Personen-Zimmer kalkuliert. Der Zuschlag für ein 1-Personen-Zimmer wird individuell festgelegt und erfordert vor seiner Bestellung die Bestätigung der Verfügbarkeit und des Preises.
8. Der gesamte Bruttopreis umfasst alle Steuern und öffentlich-rechtlichen Abgaben, die auf die vom Preis umfassten Leistungen entfallen, einschließlich der geschuldeten Beiträge an TFG und TFP.
9. Der Veranstalter rechnet die Tourismusleistung nach dem besonderen Mehrwertsteuerverfahren der Margenbesteuerung für Reisebüros ab. Auf der diese Leistung dokumentierenden Rechnung werden Betrag und Mehrwertsteuersatz nicht gesondert ausgewiesen.
10. Nach Abschluss des Vertrags ist der Preis der konkreten Buchung fest und unterliegt keiner Erhöhung durch den Veranstalter. Dies beschränkt weder das Recht des Veranstalters, für später abgeschlossene Buchungen andere Preise anzubieten, noch das Recht, dem Teilnehmer einen zusätzlichen Preisnachlass zu gewähren.
11. Die in diesem Paragraphen angegebenen Preise umfassen nicht die in §2 nicht genannten Leistungen, insbesondere nicht die Anmietung eines Fahrzeugs sowie andere in §3 angegebene Kosten.
12. Im Falle einer Änderung des kommerziellen Angebots nach Veröffentlichung des Buchungsformulars bleibt für die konkrete Buchung der dem Teilnehmer im Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung angegebene und vom Veranstalter bestätigte Preis maßgeblich.
13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise der Reise zeitweise zu senken sowie Aktionen, Rabatte, Angebote vom Typ First Minute, Last Minute oder andere zeitlich begrenzte Preisaktionen einzuführen. Der jeweils aktuelle Preis der Reise ergibt sich aus dem aktuellen Angebot des Veranstalters, das auf der Angebotsseite der Reise sowie im Buchungsformular / Buchungssystem des Veranstalters dargestellt ist.
14. Der für die konkrete Buchung verbindliche Preis ist der Preis, der für den Teilnehmer im Buchungsformular / Buchungssystem im Zeitpunkt der Aufgabe der Buchung sichtbar ist und nach Vornahme der Buchung vom Veranstalter bestätigt wird. Die spätere Einführung einer Aktion, eines Rabatts, einer Preissenkung oder das Ende einer Aktion hat keinen Einfluss auf den Preis einer bereits vorgenommenen und bestätigten Buchung, es sei denn, der Veranstalter entscheidet zugunsten des Teilnehmers etwas anderes.
15. Zeitweise Preissenkungen, Aktionen und Rabatte können zeitlich, mengenmäßig oder nach Varianten beschränkt sein oder von der Erfüllung zusätzlicher im Angebot des Veranstalters angegebener Bedingungen abhängen. Aktionen sind nicht mit anderen Aktionen, Rabatten oder individuellen Vereinbarungen kumulierbar, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
§5. Online-Abschluss des Vertrags und Zahlungen
1. Die Buchung wird im Internetsystem des Veranstalters vorgenommen durch Auswahl der Teilnahmevariante, Angabe der Rolle des Teilnehmers, der Fahrzeugart, Eingabe der erforderlichen Daten, Kenntnisnahme der Dokumente, Annahme des Vertrags durch das erforderliche Auswahlfeld sowie Betätigung der Schaltfläche, die zur Zahlung oder Aufgabe der Buchung führt.
2. Unmittelbar vor Aufgabe der Buchung erhält der Kunde eine Zusammenfassung, die mindestens die Zahl und Rollen der Teilnehmer, die gewählte Fahrzeugart, den Einzelpreis, den Gesamtpreis, die Höhe der Anzahlung oder des zahlbaren Betrags sowie den Zahlungstermin umfasst.
3. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der elektronischen Bestätigung der Annahme der Buchung durch den Veranstalter bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Die bloße Anzeige des Angebots, der Beginn des Ausfüllens des Formulars oder der Übergang zum Zahlungsdienstleister stellt keinen Vertragsschluss dar, wenn die Bestätigung der Annahme der Buchung nicht versandt wurde.
4. Die im Formular eingegebenen Daten, die getroffenen Auswahlen, die Bestellzusammenfassung, dieser Vertrag, das Informationsformular sowie die elektronische Buchungsbestätigung bilden den Inhalt der Vereinbarungen über die konkrete Buchung. Hinsichtlich Preis, Zahl und Rolle der Teilnehmer, Fahrzeug, Zahlungen sowie der vereinbarten besonderen Anforderungen hat die Bestätigung der konkreten Buchung Vorrang.
5. Für den Abschluss des Vertrags ist weder eine handschriftliche Unterschrift noch eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Das System kann Datum und Uhrzeit der Annahme, die Buchungskennung, die Dokumentversion sowie andere Daten festhalten, die zum Nachweis des Ablaufs des Buchungsprozesses erforderlich sind.
6. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder unverzüglich danach übermittelt der Veranstalter der die Buchung vornehmenden Person auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder in einer PDF-Datei, eine Kopie des Vertrags oder eine Bestätigung seines Abschlusses. Die Bestätigung sollte die Daten der konkreten Buchung, die aktuellen Daten der finanziellen Absicherung, die für den Ablauf der Reise verantwortliche Person oder Kontaktstelle sowie die vereinbarten besonderen Anforderungen angeben, sofern solche vorliegen.
7. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vornahme der Buchung zu zahlen, es sei denn, die Zusammenfassung und die Buchungsbestätigung weisen wegen der zeitlichen Nähe des Reisebeginns eine kürzere Frist aus.
8. Die Nichtzahlung des geschuldeten Betrags innerhalb der Frist führt nicht automatisch zu der Annahme, dass der Vertrag nie geschlossen wurde. Der Veranstalter kann den Teilnehmer unter Setzung einer Nachfrist von nicht weniger als 3 Tagen zur Zahlung auffordern und nach deren fruchtlosem Ablauf den Vertrag kündigen und die Buchung stornieren. In einem solchen Fall können die in §11 festgelegten entsprechenden und gerechtfertigten Kosten der Vertragsauflösung Anwendung finden.
9. Der verbleibende Teil des Preises ist spätestens 16 Tage vor Beginn der Reise zu zahlen.
10. Im Fall einer Buchung, die 30 Tage vor Beginn der Reise oder später vorgenommen wird, ist eine Zahlung von 100% des Preises erforderlich, es sei denn, der Veranstalter lässt in der Buchungszusammenfassung ausdrücklich einen anderen Zeitplan zu.
11. Zahlungen können per Sofortüberweisung oder per Zahlungskarte über das System Stripe oder per herkömmlicher Banküberweisung geleistet werden. Zahlungen werden weder in bar noch auf ein touristisches Treuhandkonto angenommen.
12. Ein Mitfahrer oder eine Begleitperson kann im Buchungsprozess entsprechend den aktuellen Möglichkeiten des Systems und dem Angebot hinzugefügt werden. Jede hinzugefügte Person ist Teilnehmer der Reise und unterliegt den Bestimmungen des Vertrags.
§6. Pflichten des Teilnehmers und Teilnahmebedingungen
1. Der Teilnehmer erklärt, dass er über ausreichende Fähigkeiten zum Fahren im Gelände sowie über alle Berechtigungen verfügt, die zum Führen des Fahrzeugs erforderlich sind, mit dem er an der Reise teilnehmen wird, gemäß den auf der Strecke geltenden Vorschriften.
2. Der Teilnehmer stellt auf eigene Kosten eine geeignete Schutzausrüstung sicher, insbesondere Helm, Schutzbrille, Handschuhe, Protektoren oder Panzer, Geländebekleidung sowie geeignetes Schuhwerk.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen oder Medikamenten zu führen, soweit dadurch die Fähigkeit zum sicheren Führen beeinträchtigt ist. Auf begründetes Verlangen des Veranstalters unterzieht sich der Teilnehmer einer Untersuchung mit dem Alkoholtester.
4. Der Teilnehmer gewährleistet eine geeignete Vorbereitung und Ausrüstung des Fahrzeugs sowie die für die Teilnahme an der Reise notwendige Ausrüstung, insbesondere:
A. ein gültiges Ausweisdokument, den entsprechenden Führerschein, die Fahrzeugdokumente sowie die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugversicherung;
B. ein technisch voll funktionsfähiges, zugelassenes, nach Inspektion oder Service befindliches Fahrzeug mit aktuellen Verschleißteilen;
C. ein Ersatzrad oder einen Ersatzreifen;
D. ein Reifenreparaturset sowie grundlegende Werkzeuge, darunter die Werkzeuge, die zum Wechsel des Riemens bei dem jeweiligen Fahrzeug erforderlich sind;
E. grundlegende Ersatz-Serviceteile, darunter Ersatzantriebsriemen für UTV/QUAD, sofern anwendbar;
F. einen Feuerlöscher;
G. eine persönliche Erste-Hilfe-Ausrüstung, eine Stirnlampe sowie ein Multitool;
H. Bekleidung und Ausrüstung für wechselndes Wetter, geeignet für kühle Oktober-Morgen und -Abende, darunter zusätzlich ein Sweatshirt oder Fleece sowie eine regen- und winddichte Schicht, zusätzliche Handschuhe, zusätzliche Schuhe;
I. ein Intercom – nicht erforderlich, aber empfohlen, da es die Kommunikation auf der Strecke erleichtert;
J. GPS-Navigation, z.B. Garmin Montana oder Tread, nach Möglichkeit mit InReach-Standortfreigabe, oder eine Navigationsanwendung, z.B. OsmAnd;
K. einen Vorrat an Wasser sowie Energiesnacks für jeden Fahrtag, entsprechend dem eigenen Bedarf;
L. ein Abschleppseil.
5. Die Reise wird im Hoheitsgebiet von Polen durchgeführt. Polnische Staatsangehörige benötigen weder Reisepass noch Visum. Der Teilnehmer ist verpflichtet, über die oben angegebenen Dokumente zu verfügen und die Anforderungen hinsichtlich des geführten Fahrzeugs zu erfüllen.
6. Am Tag der Veröffentlichung des Vertrags legt der Veranstalter keine zusätzlichen sanitären Anforderungen oder Pflichtimpfungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Inlandsreise fest. Der Teilnehmer beachtet die Vorschriften und Empfehlungen der zuständigen Behörden, die zur Zeit der Reise gelten.
7. Die Teilnahme setzt einen Gesundheitszustand und eine psychophysische Leistungsfähigkeit voraus, die ein selbstständiges und sicheres Führen des Fahrzeugs im Gelände für mehrere Stunden täglich ermöglichen. Der Teilnehmer sollte die Möglichkeit der Teilnahme selbst beurteilen und im Fall einer Krankheit, von Bewegungseinschränkungen, der Einnahme von Medikamenten, die das Führen des Fahrzeugs beeinflussen, oder anderer gesundheitlicher Zweifel die Teilnahme mit einem Arzt abstimmen.
8. Der Teilnehmer beachtet das Recht, die Regelungen der Objekte und Geländeflächen, die Grundsätze des Umweltschutzes sowie die begründeten Anweisungen des Veranstalters, die zur Gewährleistung der Sicherheit oder der ordnungsgemäßen Organisation der Reise erteilt werden.
9. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für Schäden, die infolge seines schuldhaften Handelns oder seiner Fahrweise an der Umwelt, der Infrastruktur, dem Eigentum des Veranstalters oder Dritter verursacht werden.
10. Ein Teilnehmer, der besondere Leistungen, Erleichterungen oder Anpassungen benötigt, ist verpflichtet, diese vor Aufgabe der Buchung mitzuteilen. Der Veranstalter bestätigt auf einem dauerhaften Datenträger, ob die betreffende Anforderung zur Durchführung angenommen werden kann.
§7. Sicherheit und Ausschluss von der Fahrt
1. Der Veranstalter kann den Teilnehmer von der Fahrt ausschließen, unter Beibehaltung der vom Vertrag umfassten Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen, im Falle von:
A. Erscheinen zur Fahrt oder Führen des Fahrzeugs im Zustand der Trunkenheit oder nach Alkoholgenuss;
B. Erscheinen zur Fahrt oder Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen oder anderen die psychophysische Leistungsfähigkeit vermindernden Mitteln;
C. Verweigerung, sich einer begründeten Untersuchung mit dem Alkoholtester oder einer anderen gesetzeskonformen Untersuchung zur Überprüfung der Nüchternheit oder Leistungsfähigkeit zu unterziehen;
D. Fehlen der erforderlichen Schutzausrüstung oder Verweigerung ihrer Benutzung;
E. grobe Verletzung von Vorschriften, Sicherheitsregeln, Umweltschutzregeln oder begründeten Anweisungen des Veranstalters;
F. Fehlen der Mindestfähigkeiten zum Führen des Fahrzeugs im Gelände, sofern dies eine reale Gefahr für den Teilnehmer oder andere Personen begründet;
G. Feststellung eines technischen Zustands des Fahrzeugs, der eine reale Gefahr für den Teilnehmer, andere Personen oder die Umwelt darstellt.
2. Der Ausschluss von der Fahrt aus Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen, oder aus begründeten Sicherheitsgründen bildet keine Grundlage für die Forderung nach Rückerstattung des Preises für nicht genutzte Fahrten oder Offroad-Abschnitte, sofern die übrigen Leistungen entsprechend dem Vertrag und dem Recht erbracht werden oder dem Teilnehmer zur Verfügung stehen.
3. Der Veranstalter kann die Unterbrechung der Fahrt, das Auslassen eines Streckenabschnitts oder die Beendigung der Teilnahme an der Geländefahrt anordnen, wenn dies die Sicherheit, die Geländebedingungen, der Gesundheitszustand des Teilnehmers oder der technische Zustand des Fahrzeugs erfordern.
4. Eine Panne, Beschädigung oder Stilllegung des Fahrzeugs des Teilnehmers, für die der Veranstalter nicht haftet, bildet keine Grundlage für die Forderung nach Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des Reisepreises, sofern der Veranstalter die übrigen vom Vertrag umfassten Leistungen erbringt.
5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug, Service, Teile oder technischen Transport bereitzustellen, sofern nicht auf einem dauerhaften Datenträger ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§8. Fahrzeugtransport und Logistik
1. Der Preis der Reise umfasst weder die organisierte Beförderung des Teilnehmers noch seines Fahrzeugs zum Ort des Reisebeginns noch vom Ort ihres Endes. Der Teilnehmer gelangt auf eigene Kosten zum Hotel, das die Basis der Reise im Gebiet der Woiwodschaft Pommern oder benachbarter Woiwodschaften bildet, und kehrt von dort auf eigene Kosten zurück.
2. Die Fahrten auf der Strecke erfolgen mit dem eigenen Fahrzeug des Teilnehmers oder mit einem von ihm gesondert gemieteten Fahrzeug. Der Teilnehmer führt das Fahrzeug selbstständig in der self-drive-Formel.
3. Zusätzliche logistische Dienstleistungen, insbesondere die Anmietung eines Offroad-Fahrzeugs, die Lieferung von Ausrüstung oder andere Transportlösungen, stellen keinen Bestandteil der vom Preis umfassten Grundleistung der Reise dar, sofern sie nicht ausdrücklich der konkreten Buchung hinzugefügt wurden.
4. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer dabei helfen, Kontakt zu einem Anbieter der Anmietung eines Quads oder UTV/SSV herzustellen; der Mietvertrag wird jedoch gesondert geschlossen, und die Verantwortung der Parteien ergibt sich aus den Bedingungen dieses Vertrags.
§9. Änderungen des Programms, der Strecke und der Leistungen
1. Gelände- und Wetterbedingungen, Beschilderung, Befahrbarkeit, Sicherheitsgründe, Entscheidungen von Behörden oder andere vom Veranstalter unabhängige Umstände können eine Änderung des Streckenverlaufs, der Reihenfolge der Programmpunkte, der Fahrzeiten oder des Ortes der Durchführung einzelner Leistungen erforderlich machen.
2. Karte und Tracks haben Anschauungs- und Hilfscharakter. Der endgültige Streckenverlauf kann vor der Reise oder während ihrer Dauer Änderungen unterliegen.
3. Der Veranstalter garantiert nicht die Befahrbarkeit aller geplanten Abschnitte oder die Einhaltung eines gleichbleibenden Fahrt tempos.
4. Die Tagesdistanzen und die geplante Gesamtdistanz von 350–400 km haben Richtcharakter.
5. Ein Hotelwechsel ist unter Wahrung des mindestens erklärten Mindeststandards von 3* möglich, sofern der Teilnehmer keine andere Lösung akzeptiert oder Vorschriften über die Änderung von Vertragsbedingungen Anwendung finden.
6. Im Fall des Eintritts unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Veranstalters und des Teilnehmers nach den Vorschriften des Gesetzes über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Der Veranstalter ergreift die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere leistet er dem Teilnehmer angemessene Hilfe und beseitigt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Vertragswidrigkeiten oder stellt angemessene Ersatzleistungen bereit.
7. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen einer Vertragswidrigkeit zu zahlen, wenn er nachweist, dass diese verursacht wurde durch:
A. ein Handeln oder Unterlassen des Teilnehmers;
B. ein Handeln einer dritten Person, die nicht mit der Erbringung der vom Vertrag umfassten touristischen Dienstleistungen verbunden ist, das nicht vorhersehbar oder vermeidbar war;
C. unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, darunter u.a.: Naturkatastrophen, Brände, Maßnahmen von Behörden, Grenzschließungen, bewaffnete Konflikte, Epidemien, Streiks, Ausfälle der Infrastruktur oder plötzliche Verwaltungsverbote usw.
8. Das Reiseprogramm hat Rahmencharakter und umfasst insbesondere:
I. Tag 1 – Freitag, 09.10.2026: Treffen im Hotel, organisatorisch-navigatorisches Briefing, Geländeausfahrt am Nachmittag/Abend, Rückkehr ins Hotel und Abendessen;
II. Tag 2 – Samstag, 10.10.2026: Frühstück im Hotel, ganztägige Offroad-Fahrt auf der festgelegten Strecke, Mittagessen unterwegs, Rückkehr ins Hotel und Abendessen;
III. Tag 3 – Sonntag, 11.10.2026: Frühstück, Geländefahrt sowie Ende der Reise.
9. Der genaue Name und die Anschrift des Hotels, der endgültige Zeitplan sowie die GPX-Tracks werden den Teilnehmern vor Beginn der Reise auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
§10. Versicherungen, Hilfe und Absicherung im Fall der Zahlungsunfähigkeit
1. Der Preis der Reise umfasst weder eine Versicherung der Rücktrittskosten noch eine Unfallversicherung, Heilbehandlungskostenversicherung, Rettung, medizinischen Transport oder eine um Offroad-Fahrten, Hochrisikosportarten oder Motorsport erweiterte Versicherung.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugversicherung sicherzustellen und selbstständig eine geeignete Personenversicherung abzuschließen, die den tatsächlichen Charakter der Aktivität umfasst, darunter Offroad-Fahrten, Motorsport, Rettungsaktionen und medizinischen Transport. Eine Versicherung der Rücktrittskosten ist freiwillig und hängt von der Entscheidung des Teilnehmers ab.
3. Der Veranstalter kann vor dem Start das Vorhandensein der oben genannten Versicherungspolice überprüfen. Das Fehlen der erforderlichen Police kann eine Grundlage dafür sein, den Teilnehmer nicht zur Fahrt zuzulassen, wenn ihr Besitz als Teilnahmebedingung angegeben wurde.
4. Der Veranstalter kann die Inanspruchnahme eines Partnerangebots einer Versicherung gegen zusätzliche Gebühr ermöglichen. Der Abschluss eines solchen Vertrags erfolgt gesondert, und der Umfang des Schutzes ergibt sich aus den vor dem Kauf übermittelten Versicherungsbedingungen.
5. Der Veranstalter leistet dem Teilnehmer, der sich in einer schwierigen Lage befindet, angemessene Hilfe im Umfang und nach den Grundsätzen, die im Gesetz vorgesehen sind, und innerhalb der tatsächlichen Möglichkeiten.
6. Den Schutz im Fall der Zahlungsunfähigkeit gewährleistet UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., ul. Chłodna 51, 00-867 Warszawa, Tel. 22 599 95 22. Nummer der aktuell veröffentlichten Garantie: 3451639136, Schutzzeitraum: 19.09.2025–18.09.2026, Begünstigter: Marschall der Woiwodschaft Schlesien.
7. Die aktuellen Garantiedaten und das Zertifikat werden unter folgender Adresse veröffentlicht: https://rally.travel/de/uniqa-versicherungsgarantie.
8. Der Veranstalter hält die Kontinuität der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Absicherung aufrecht. In der Bestätigung der konkreten Buchung sowie in der nach Eingang der Zahlung übermittelten Bestätigung gibt der Veranstalter die für den jeweiligen Vertrag maßgebliche Absicherung und die Art der Geltendmachung von Ansprüchen an. Wird nach Abschluss des Vertrags eine weitere Absicherung ausgestellt, die den Zeitraum der Durchführung der Reise umfasst, werden deren Daten dem Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
9. Kontakt im Fall der Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit: UNIQA – die oben angegebenen Daten, oder Marschall der Woiwodschaft Schlesien, Departament Rozwoju Turystyki, ul. Ligonia 46, 40-037 Katowice, Tel. +48 32 774 40 08, E-Mail: kancelaria@slaskie.pl.
10. Die Daten der den Veranstalter vertretenden Person oder der für den Ablauf der Reise verantwortlichen Kontaktstelle, einschließlich der Telefonnummer für den Kontakt während der Reise, werden in der elektronischen Bestätigung des Vertragsabschlusses angegeben oder dem Teilnehmer vor Beginn der Reise auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
§11. Mindestzahl der Teilnehmer, Rücktritt und Übertragung des Vertrags
1. Eine Preisänderung ist ausschließlich möglich aufgrund von: Kosten für Kraftstoff/Energiequellen des Transports, Steuern/Gebühren, Wechselkursen – und nicht später als 20 Tage vor Beginn der Reise.
2. Im Fall einer Preisänderung informiert der Veranstalter den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger zusammen mit der Begründung. Dem Teilnehmer stehen die im Gesetz über Pauschalreisen vorgesehenen Rechte zu.
3. Die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestzahl beträgt 10 Personen und 10 Fahrzeuge.
4. Ist die Zahl der Anmeldungen niedriger als die erforderliche, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen und die Reise absagen, indem er den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger nicht später als 7 Tage vor Beginn der Reise informiert. Der Veranstalter erstattet die erhaltenen Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Kündigung des Vertrags.
5. Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reise kündigen. Vorbehaltlich der Fälle einer gesetzlich vorgesehenen Kündigung des Vertrags ohne Gebühr gelten folgende standardmäßige Rücktrittsgebühren:
| Zeitpunkt des Rücktritts vor Beginn der Reise |
Rücktrittsgebühr |
| 60 Tage oder mehr |
15% des Reisepreises |
| von 59 bis 35 Tagen |
35% des Reisepreises |
| von 34 bis 21 Tagen |
65% des Reisepreises |
| von 20 bis 8 Tagen |
85% des Reisepreises |
| 7 Tage oder weniger |
100% des Reisepreises |
6. Die Gebühren entsprechen den voraussichtlichen Kosten, die dem Veranstalter entstehen, unter Berücksichtigung der erwarteten Einsparungen und der Möglichkeit der alternativen Nutzung der Leistungen. Ist die tatsächliche angemessene und gerechtfertigte Gebühr niedriger als die Standardgebühr, wendet der Veranstalter den niedrigeren Betrag an. Auf Verlangen des Teilnehmers legt der Veranstalter eine Begründung der Gebührenhöhe vor.
7. Der Teilnehmer kann den Vertrag vor Beginn der Reise gebührenfrei kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Bestimmungsort haben, nach den im Gesetz festgelegten Grundsätzen.
8. Der Teilnehmer kann alle ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte auf eine Person übertragen, die die Teilnahmebedingungen erfüllt, wenn er den Veranstalter auf einem dauerhaften Datenträger benachrichtigt. Eine Benachrichtigung, die nicht später als 7 Tage vor Beginn der Reise erfolgt, gilt als innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen.
9. Der Teilnehmer und die die Rechte übernehmende Person haften gesamtschuldnerisch für den nicht entrichteten Teil des Preises sowie für die tatsächlichen, gerechtfertigten und die vom Veranstalter getragenen Kosten nicht übersteigenden Übertragungskosten. Der Veranstalter legt auf Verlangen einen Nachweis der entstandenen Kosten vor.
§12. Vertragswidrigkeiten, Reklamationen und außergerichtliche Streitbeilegung
1. Der Teilnehmer meldet die während der Reise festgestellten Vertragswidrigkeiten unverzüglich der den Veranstalter vertretenden Person oder der in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktstelle; zusätzlich kann er sie per E-Mail an office@rally.travel melden.
2. Der Veranstalter beseitigt die Vertragswidrigkeit innerhalb einer vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten im Verhältnis zum Umfang der Vertragswidrigkeit und zum Wert der Leistungen verbunden.
3. Kann ein wesentlicher Teil der Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, bietet der Veranstalter ohne zusätzliche Kosten angemessene Ersatzleistungen an. Dem Teilnehmer stehen die Rechte auf Preisminderung, Schadensersatz, Kündigung des Vertrags oder andere im Gesetz vorgesehene Rechtsbehelfe zu.
4. Reklamationen können auf einem dauerhaften Datenträger eingereicht werden, insbesondere per E-Mail an office@rally.travel oder schriftlich an die Anschrift des Veranstalters. Der Veranstalter antwortet auf die Reklamation unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab ihrem Eingang, es sei denn, besondere Vorschriften verlangen eine kürzere Frist.
5. Der Verbraucher kann außergerichtliche Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in Anspruch nehmen, insbesondere die Hilfe der zuständigen Woiwodschaftsinspektion der Handelsinspektion oder anderer in das Register der berechtigten Stellen eingetragener Einrichtungen. Informationen sind auf der Website des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz verfügbar.
6. Die Inanspruchnahme des Reklamationsverfahrens oder eines außergerichtlichen Verfahrens schließt das Recht keiner Partei aus, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
§13. Personenbezogene Daten und Bildnis
1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist RALLY TRAVEL sp. z o.o. Die für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten werden zum Zweck der Ergreifung von Maßnahmen auf Verlangen der buchenden Person, des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags, der Erfüllung rechtlicher Pflichten sowie der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gemäß der im Buchungssystem bereitgestellten Datenschutzrichtlinie verarbeitet.
2. Die Verarbeitung der für die Durchführung der Buchung und des Vertrags erforderlichen Daten erfordert keine gesonderte Einwilligung des Teilnehmers. Das Ankreuzen des Feldes zur Bestätigung der Annahme des Vertrags sowie der Kenntnisnahme der Datenschutzrichtlinie stellt keine Einwilligung in die Datenverarbeitung dar, die für den Abschluss oder die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
3. Mit Unterzeichnung des Vertrags willigt der Teilnehmer in die Aufzeichnung sowie die Nutzung seines Bildnisses sowie des Bildnisses des Fahrzeugs in multimedialen Materialien ein, die während der Reise erstellt werden (Webseiten, soziale Medien, Werbematerialien), Gebiet: weltweit - Dauer: 5 Jahre.
4. Die Einwilligung in die Aufzeichnung und Nutzung des Bildnisses des Teilnehmers oder des Fahrzeugs zu Marketingzwecken ist freiwillig und stellt weder eine Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags noch für die Teilnahme an der Reise dar.
5. Die Einwilligung kann per E-Mail an office@rally.travel unter Angabe des Namens der Reise widerrufen werden; der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der vor seinem Widerruf erfolgten Nutzung.
§14. Schlussbestimmungen und elektronische Annahme
1. Es gilt polnisches Recht. Streitigkeiten werden von den nach den geltenden Vorschriften zuständigen ordentlichen Gerichten unter Beachtung des dem Verbraucher zustehenden Schutzes entschieden.
2. Dieser Vertrag ist zusammen mit dem Informationsformular, dem Angebot, den in das Formular eingegebenen Daten, der Bestellzusammenfassung sowie der elektronischen Buchungsbestätigung zu lesen. Im Falle eines Widerspruchs hinsichtlich individueller Parameter der konkreten Buchung hat die elektronische Bestätigung Vorrang, sofern dadurch die sich aus zwingenden Vorschriften ergebenden Rechte des Teilnehmers nicht beschränkt werden.
3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag betreffend Kaschubien 2026 und den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen dieses Vertrags Vorrang, da sie sich unmittelbar auf diese Reise beziehen.
4. Die Annahme des Vertrags erfolgt online. Das Fehlen einer handschriftlichen Unterschrift auf einem Ausdruck berührt die Wirksamkeit des Vertrags nicht. Der Veranstalter speichert die bei der konkreten Buchung angenommene Vertragsversion und übermittelt diese oder eine Bestätigung ihres Abschlusses auf einem dauerhaften Datenträger.
5. Durch die Annahme des Vertrags im Buchungssystem bestätigt die die Buchung vornehmende Person, dass sie sich mit seinem Inhalt, dem Informationsformular und der Bestellzusammenfassung vertraut gemacht hat, den Charakter der Reise und die damit verbundenen typischen Risiken versteht; wahrheitsgemäße Daten sowie Informationen über ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten im Offroad-Fahren angegeben hat; sich verpflichtet, alle Bestimmungen des Vertrags einzuhalten sowie den übrigen Teilnehmern die die Reise betreffenden Dokumente und Informationen zu übermitteln.