VERTRAG ÜBER DIE TEILNAHME AN EINER PAUSCHALREISE
RALLY GRAVEL 2026
Parteien
1. Veranstalter: RALLY TRAVEL sp. z o.o., ul. Prymasa Stefana Wyszyńskiego 85, 41-940 Piekary Śląskie, Polen, NIP: 4980279762, KRS: 0001184730, REGON: 542268361, E-Mail: office@rally.travel, Eintrag in das Register der Reiseveranstalter: 1898; Garantie/Versicherung gegen Insolvenz: UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. mit der Nummer: 3451639136.
2. Teilnehmer oder Teilnehmer: Die im Kaufformular angegebene Person oder die angegebenen Personen, die den Kauf tätigen und diesen Vertrag akzeptieren.
3. Da sich der Vertrag auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Erholung/Freizeit bezieht, die an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden, unterliegt der im Fernabsatz (online) geschlossene Vertrag nicht dem 14-tägigen Widerrufsrecht, das für einen Teil der Verbraucherverträge vorgesehen ist. Diese Bestimmung beschränkt nicht die sonstigen Rechte des Teilnehmers aus dem Gesetz über Pauschalreisen.
§1. Vertragsgegenstand und Charakter der Reise
1. Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des Teilnehmers an einer motorisch-touristischen Abenteuerreise (self-drive/off-road) unter dem Namen „Rally Gravel 2026“ („Reise“), die auf dem Gebiet Polens organisiert wird.
2. Die Reise findet vom 3.-5.07.2026 statt und hat die Form einer dreitägigen Off-Road-Reise mit einer Hotelbasis. Ort des Beginns und des Endes der Reise ist ein Hotel im Gebiet der Woiwodschaft Opole oder der benachbarten Woiwodschaften, in dem der Übernachtungsaufenthalt durchgeführt wird.
3. Das Programm und die Beschreibung der Reise befinden sich auf der Angebotsseite: https://rally.travel/rally-gravel-2026
4. Das Programm kann sich gemäß den in §9 festgelegten Grundsätzen ändern.
5. Die Reise umfasst Fahrten über unterschiedliches Gelände, insbesondere über Schotter-, Wald- und Feldwege sowie lokale Zufahrtsstraßen, unter wechselnden Gelände- und Wetterbedingungen.
6. Der Teilnehmer fährt das Fahrzeug selbstständig, nach eigener Entscheidung, auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung; der Veranstalter übt keine laufende oder sonstige Aufsicht über die Fahrtechnik aus und erteilt keine Fahranweisungen; der Veranstalter gewährleistet jedoch die organisatorische Koordination der Reise gemäß §2.
7. Die Teilnehmer können die Strecke individuell oder in kleineren Gruppen zurücklegen, die von den Teilnehmern selbst oder organisatorisch während der Reise gebildet werden. Es besteht keine Verpflichtung, in einer Kolonne zu fahren oder dass alle Teilnehmer die gesamte Strecke gemeinsam zurücklegen.
8. Der Veranstalter sowie in seinem Namen handelnde Personen gewährleisten keine ständige Anwesenheit eines Guides, Piloten oder Betreuers bei jedem Teilnehmer oder jeder Teilnehmergruppe. Der Charakter der Reise sieht eine selbstständige Navigation unter Nutzung der bereitgestellten Materialien, insbesondere GPX-Tracks, unter Wahrung der Möglichkeit des organisatorischen Kontakts mit dem Veranstalter vor.
9. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Fahrtempo, Gruppenzusammensetzung und die Art der Durchführung einzelner Abschnitte je nach Erfahrung, Vorlieben und den auf der Strecke herrschenden Bedingungen zwischen den Teilnehmern variieren können.
10. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert uneingeschränkt, dass aufgrund des Geländekarakter der Reise (off-road) ein hohes Risiko der Beschädigung, Verkratzung oder sogar vollständigen Zerstörung des Fahrzeugs sowie der dem Teilnehmer gehörenden Ausrüstung besteht. Der Teilnehmer übernimmt die volle und ausschließliche Verantwortung für den technischen Zustand seiner Ausrüstung sowie für die Art und den Stil des Fahrens.
11. Der Veranstalter haftet nicht für irgendwelche Sachschäden am Fahrzeug oder Eigentum des Teilnehmers während der Durchführung der Strecke, einschließlich solcher, die aus schwierigen Geländebedingungen, natürlichen Hindernissen oder Zufallsereignissen resultieren.
12. Die Reise ist für Personen bestimmt, die die Fähigkeit besitzen, das Fahrzeug, mit dem sie an der Reise teilnehmen, selbstständig und sicher zu führen. Der Teilnehmer erklärt, dass seine Fähigkeiten und seine Erfahrung für die Teilnahme an einer motorischen Geländereise mit Freizeitcharakter ausreichend sind.
13. Der Teilnehmer akzeptiert bewusst sämtliche mit der Reise verbundenen Risiken, einschließlich des Risikos einer Gesundheitsbeeinträchtigung, dauerhaften Invalidität und sogar des Todes.
14. Der Teilnehmer trifft selbstständig Entscheidungen hinsichtlich der Art der Streckenbefahrung, der Wahl des Fahrtempos sowie der Beurteilung der Befahrbarkeit einzelner Abschnitte.
15. Die Streckenführung der Reise, Karten sowie GPX-Tracks werden auf Grundlage verfügbarer topografischer, kartografischer und lokaler Geländeinformationen erstellt und können Ungenauigkeiten, zeitweise unbefahrbare Abschnitte oder Abschnitte enthalten, die eine Umfahrung erfordern.
16. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sich der rechtliche Status von Straßen und Geländen jederzeit ohne Benachrichtigung des Veranstalters ändern kann.
17. Die GPX-Datei hat ausschließlich unterstützenden Charakter. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Beschilderung vor Ort jeweils zu überprüfen und Einfahrtsverbote zu beachten.
18. Der Veranstalter haftet nicht für gegen den Teilnehmer verhängte Bußgelder und Strafen infolge der Verletzung lokaler Verkehrs- oder Naturschutzvorschriften.
19. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer der Reise, Dritte oder andere Nutzer von Straßen oder Geländen verursacht werden.
20. Die Bestimmungen dieses Vertrags betreffend Risiken, die Verantwortung des Teilnehmers sowie Haftungsausschlüsse des Veranstalters beziehen sich insbesondere auf Risiken, die sich aus dem selbstständigen Führen des Fahrzeugs, dem Charakter der Off-Road-Aktivität, dem technischen Zustand des Fahrzeugs des Teilnehmers, den vom Teilnehmer während der Fahrt getroffenen Entscheidungen sowie Handlungen Dritter ergeben. Sie schließen die Haftung des Veranstalters für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Vertrag erfassten touristischen Leistungen im Umfang der zwingend geltenden Rechtsvorschriften nicht aus.
§2. Im Preis enthaltene Leistungen:
1. Der Preis der Reise umfasst:
A. die logistische Organisation der Reise und koordinierende Unterstützung auf der gesamten Strecke;
B. die Erstellung von GPX-Tracks sowie die organisatorisch-navigatorische Einweisung vor dem Start der Etappen;
C. die Unterbringung gemäß Programm in einem 3-5*-Hotel im Gebiet der Woiwodschaft Opole oder der benachbarten Woiwodschaften;
D. die Unterbringung in 2-Personen-Zimmern;
E. 2 Übernachtungen;
F. 2 Frühstücke im Hotel;
G. Mittagessen auf dem Track am Samstag;
H. 2 Abendessen – am Freitag und Samstag;
I. das Reiseprogramm von Freitag bis Sonntag gemäß Zeitplan;
J. die TFG-Abgabe (Turystyczny Fundusz Gwarancyjny);
K. die TFP-Abgabe (Turystyczny Fundusz Pomocowy);
L. die Betreuung durch den Veranstalter Rally Travel während der gesamten Reise.
2. Die im Zeitraum 3-5.07.2026 durchgeführte Reise umfasst die Teilnahme an der Reise für 3 Tage sowie 2 Übernachtungen.
3. Der Preis umfasst ausschließlich die in diesem Paragraphen ausdrücklich genannten Leistungen. Alle anderen Leistungen, einschließlich zusätzlicher oder fakultativer Leistungen, bleiben außerhalb des Reisepreises, sofern sich aus dem Vertrag oder einer individuellen Bestätigung des Veranstalters auf einem dauerhaften Datenträger nichts anderes ausdrücklich ergibt.
§3. Nicht im Preis enthaltene Leistungen / Zusätzliche Kosten (vom Teilnehmer zu tragen)
1. Außerhalb des Reisepreises bleibt alles, was in §2 oben nicht genannt ist, insbesondere:
A. die Anreise des Teilnehmers und seines Fahrzeugs zum Hotel, das die Basis der Reise im Gebiet der Woiwodschaft Opole oder der benachbarten Woiwodschaften bildet, sowie die Rückreise nach Abschluss der Reise;
B. Kraftstoff für die Fahrzeuge sowie tägliche Ausgaben unterwegs;
C. Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien sowie etwaige Reparaturen oder Abschleppleistungen;
D. Getränke zu den Mahlzeiten;
E. im Programm nicht genannte Mahlzeiten;
F. persönliche Ausgaben des Teilnehmers;
G. zusätzliche Versicherung für Hochrisikosportarten;
H. Aufpreis für ein Einzelzimmer – individuell festgelegt;
I. Miete eines Off-Road-Fahrzeugs oder -Equipments;
J. sonstige in §2 nicht genannte Kosten.
§4. Preis, Währung und Kurse
1. Der Preis der Reise ist in EUR angegeben.
2. Der Grundpreis für 1 (einen) Teilnehmer beträgt 449 EUR. Die Anzahlung beträgt 29% des Reisepreises. Der Preis gilt für den Reiseteilnehmer und ist für Fahrer und Beifahrer gleich.
3. Ein Preis gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp: QUAD / UTV-SSV / MOTO.
4. Der oben genannte Preis gilt für die Teilnahme von 1 Teilnehmer an der Reise.
5. Es wird eine Unterbringung im 2-Personen-Zimmer angenommen.
6. Der Aufpreis für ein Einzelzimmer wird individuell festgelegt.
7. Öffentlich-rechtliche Abgaben und Kosten der Leistungserbringer werden nach den am Tag der Belastung geltenden Sätzen abgerechnet.
8. Die in diesem Paragraphen genannten Preise umfassen nicht die in §2 nicht genannten Leistungen, insbesondere die Fahrzeugmiete sowie sonstige in §3 genannte Kosten.
9. Im Falle einer Änderung des kommerziellen Angebots nach Veröffentlichung des Buchungsformulars bleibt für die konkrete Buchung der dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Bestellung genannte und vom Veranstalter bestätigte Preis verbindlich.
§5. Vertragsschluss und Zahlungen
1. Die Reservierung erfolgt durch Ausfüllen des Online-Formulars und Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 29% des Reisepreises, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab der Reservierung.
2. Die Anzahlung ist Teil des Reisepreises und unterliegt der Abrechnung nach den im Vertrag und den Vorschriften des Gesetzes über Pauschalreisen festgelegten Grundsätzen.
3. Die Nichtzahlung der Anzahlung innerhalb der vorgenannten Frist führt zur automatischen Stornierung der Reservierung, und der Vertrag gilt als nicht geschlossen, ohne dass es zusätzlicher Erklärungen des Veranstalters bedarf.
4. Die Zahlung des Restbetrags bis zum vollen Preis erfolgt spätestens 16 Tage vor Beginn der Reise.
5. Die Nichtzahlung des vollen Reisepreises innerhalb der in Abs. 4 genannten Frist berechtigt den Veranstalter, den Vertrag aus Verschulden des Teilnehmers zu kündigen und die Reservierung nach vorheriger erfolgloser Aufforderung des Teilnehmers zur Zahlung innerhalb einer zusätzlichen Frist von nicht weniger als 3 Tagen zu stornieren.
6. In einem solchen Fall gelten die in §11 festgelegten Regeln für die Abrechnung der Rücktrittskosten.
7. Bei einer Reservierung, die 30 Tage vor Beginn der Reise oder später vorgenommen wird, ist die Zahlung des vollen (100%) Reisepreises erforderlich.
8. Die Wahl des Fahrzeugtyps erfolgt im Buchungsprozess.
9. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder per Zahlungskarte über das Stripe-System erfolgen.
10. Ein Beifahrer kann während des Buchungsvorgangs auf der Seite https://book.rally.travel/ gemäß dem aktuellen Angebot des Veranstalters hinzugefügt werden.
§6. Pflichten des Teilnehmers (Teilnahmebedingungen)
1. Der Teilnehmer erklärt, dass er über ausreichende Geländefahrkenntnisse sowie über alle erforderlichen Berechtigungen zum Führen des Fahrzeugs verfügt, mit dem er an der Reise teilnehmen wird, gemäß den auf der Strecke der Reise geltenden Vorschriften.
2. Der Teilnehmer stellt die Schutzausrüstung (Helm, Brille, Handschuhe, Schuhe, Protektoren, Geländekleidung) auf eigene Kosten bereit.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen; auf Verlangen des Veranstalters unterzieht er sich einem Alkoholtest.
4. Der Teilnehmer sorgt für die angemessene Vorbereitung und Ausstattung des Fahrzeugs sowie für die zur Teilnahme an der Reise erforderliche Ausrüstung, insbesondere:
A. Führerschein, Ausweisdokument und Fahrzeugdokumente;
B. technisch voll funktionsfähiges Fahrzeug, nach Inspektion/Service, mit aktuellen und funktionsfähigen Verschleißteilen;
C. Ersatzrad oder/und Ersatzreifen;
D. Reifenreparaturset und grundlegende Werkzeuge, einschließlich der für den Riemenwechsel im jeweiligen Fahrzeug erforderlichen Schlüssel;
E. grundlegende Ersatzserviceteile, einschließlich Ersatz-Antriebsriemen (für UTV/QUAD – sofern zutreffend);
F. Feuerlöscher;
G. persönliche Erste-Hilfe-Ausrüstung, Stirnlampe und Multitool;
H. Kleidung und Schutzausrüstung für wechselhaftes Wetter (orientativ Temperaturen von 15°C bis 30°C), einschließlich: Helm, Brille, Handschuhe, Protektoren, zusätzlicher Pullover/Fleece, Regen- und Windschutzschicht sowie geeignetes Schuhwerk;
I. GPS-Navigation (empfohlene Geräte: Garmin Montana oder Tread, nach Möglichkeit mit InReach-Standortfreigabe) oder alternativ eine Navigations-App (z. B. OsmAnd);
J. Wasser- und Energierationsvorrat für jeden Fahrtag, sofern der Teilnehmer dies benötigt;
K. Abschleppseil.
5. Der Teilnehmer ist für das Vorhandensein gültiger Reisedokumente, Fahrzeugdokumente, erforderlicher Berechtigungen, Versicherungen sowie der nach den auf der Strecke der Reise geltenden Vorschriften erforderlichen Ausrüstung verantwortlich.
6. Der Teilnehmer beachtet das örtliche Recht, die Regeln von Parks und Einrichtungen, die Umweltschutzvorschriften sowie Sicherheitsanweisungen.
7. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für Schäden, die der natürlichen Umwelt, der Infrastruktur oder dem Eigentum Dritter infolge der Art der Fahrzeugführung entstehen.
§7. Sicherheit und Ausschluss von der Fahrt
1. Der Veranstalter kann den Teilnehmer von der Fahrt ausschließen (unter Wahrung der im Vertrag enthaltenen Leistungen für Unterkunft und Verpflegung) im Falle von:
A. Erscheinen zur Fahrt oder Führen des Fahrzeugs im Zustand der Trunkenheit oder nach Alkoholgenuss;
B. Erscheinen zur Fahrt oder Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen oder anderen Mitteln, die die psychophysische Leistungsfähigkeit herabsetzen;
C. Verweigerung eines Alkoholtests oder einer anderen Prüfung zur Überprüfung der Nüchternheit/Leistungsfähigkeit, wenn der Veranstalter dies aus Sicherheitsgründen für gerechtfertigt hält;
D. Fehlen der erforderlichen Schutzausrüstung oder Verweigerung ihrer Verwendung, insbesondere: Helm, Brille sowie der übrigen im Vertrag genannten Schutzmittel;
E. grober Verletzung lokaler Rechtsvorschriften, Sicherheitsregeln oder der vom Veranstalter zur Gewährleistung der Sicherheit erteilten Anweisungen;
F. Fehlen der Mindestfahrkenntnisse im Gelände, wenn dies nach Einschätzung des Veranstalters eine reale Gefahr für die Sicherheit des Teilnehmers oder anderer Personen darstellt.
2. Ein Ausschluss von der Fahrt aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen oder aus Sicherheitsgründen stellt keinen Grund für die Rückforderung des Preises für nicht genutzte Fahrten/Off-Road-Abschnitte dar, sofern die übrigen Leistungen erbracht werden oder dem Teilnehmer gemäß dem Vertrag und den Rechtsvorschriften zur Verfügung stehen.
3. Der Veranstalter kann anordnen, die Fahrt zu unterbrechen, einen Streckenabschnitt auszulassen oder die Teilnahme an der Geländefahrt zu beenden, wenn dies die Sicherheit, die Geländebedingungen oder der technische Zustand des Fahrzeugs erfordern.
4. Eine Panne, Beschädigung oder Stilllegung des Fahrzeugs des Teilnehmers stellt keinen Grund für die Rückforderung des gesamten oder eines Teils des Reisepreises dar, sofern der Veranstalter die übrigen vom Vertrag erfassten Leistungen erbringt.
5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug, einen Service, Ersatzteile oder technischen Transport bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§8. Fahrzeugtransport und Logistik
1. Die Grundvariante der Teilnahme an der Reise sieht vor, dass der Teilnehmer auf eigene Kosten zum Hotel, das den Beginn der Reise bildet und sich im Gebiet der Woiwodschaft Opole oder der benachbarten Woiwodschaften befindet, anreist und ebenso die Rückreise nach Abschluss der Reise auf eigene Kosten organisiert.
2. Zusätzliche logistische Dienstleistungen, insbesondere:
A. Miete eines Off-Road-Fahrzeugs;
B. andere zusätzliche logistische Lösungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Ausrüstung oder der Teilnahme des Teilnehmers an der Reise,
sind kein Bestandteil der im Preis enthaltenen Grundreise. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer bei der Anmietung eines Quads, UTV/SSV bei bewährten Partnern helfen, jedoch erfolgt der Abschluss einer solchen Leistung gesondert.
§9. Änderungen des Programms und der Strecke
1. Geländebedingungen und Wetter, Sicherheitsgründe, Entscheidungen der Behörden oder vom Veranstalter unabhängige Umstände können Änderungen der Strecke, der Reihenfolge der Programmpunkte, der Fahrzeiten oder des Unterkunftsstandards erforderlich machen.
2. Karte und Tracks haben nur orientierenden Charakter. Der endgültige Streckenverlauf kann sich ändern.
3. Es besteht keine Garantie für die Befahrbarkeit aller Abschnitte oder ein „konstantes Tempo“ der Fahrt.
4. Die in den Angebotsunterlagen angegebenen Tagesdistanzen haben orientierenden Charakter.
5. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Leistungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, insbesondere Naturkatastrophen, Brände, Maßnahmen der Behörden, Grenzschließungen, bewaffnete Konflikte, Epidemien, Streiks, Infrastrukturausfälle oder plötzliche behördliche Verbote.
6. Das Vorstehende beschränkt nicht die Rechte des Teilnehmers aus zwingend geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Falle einer wesentlichen Änderung der Hauptmerkmale der Reise oder ihrer Absage.
7. Das Reiseprogramm hat Rahmencharakter und umfasst insbesondere:
I. Tag 1 | Freitag, 03.07.2026 – Treffen im Hotel im Gebiet der Woiwodschaft Opole oder der benachbarten Woiwodschaften, organisatorische Einweisung, Nachmittags-/Abend-Geländefahrt und Abendessen;
II. Tag 2 | Samstag, 04.07.2026 – Frühstück im Hotel, ganztägige Fahrt u. a. im Gebiet der Woiwodschaft Opole oder der benachbarten Woiwodschaften, Mittagessen auf dem Track, Rückkehr zum Hotel und Abendessen;
III. Tag 3 | Sonntag, 05.07.2026 – Frühstück, Geländefahrt und Abschluss der Reise.
§10. Versicherungen und Hilfe
1. Der Veranstalter stellt im Reisepreis keine Versicherung bereit, die Hochrisikosportarten abdeckt.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbstständig eine zusätzliche Versicherungspolice abzuschließen, die um Risiken im Zusammenhang mit Off-Road-Fahren, Motorsportarten und Rettungseinsätzen im Gelände erweitert ist. Falls eine solche Police nicht vorhanden ist, nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass sämtliche Kosten für Rettung, medizinischen Transport und Behandlung, die sich aus der Ausübung von Hochrisikosportarten ergeben, ihn unmittelbar und vollständig belasten.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Vorhandensein einer erweiterten Police beim Teilnehmer vor Beginn der Reise zu überprüfen.
4. Der Veranstalter kann dem Teilnehmer die Nutzung eines Partnerangebots zur Erweiterung der Versicherung ermöglichen, jedoch erfolgt der Abschluss eines solchen Vertrags gesondert.
5. Der Veranstalter leistet dem Teilnehmer, der sich in einer schwierigen Situation befindet, im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten angemessene Hilfe.
§11. Preisänderung, Mindestgruppe, Rücktritt und Übertragung
1. Eine Preisänderung ist ausschließlich aus folgenden Gründen möglich: Kosten für Kraftstoff/Energiequellen des Transports, Steuern/Abgaben, Wechselkurse – und nicht später als 20 Tage vor Beginn der Reise.
2. Im Falle einer Preisänderung informiert der Veranstalter den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Begründung. Dem Teilnehmer stehen die im Gesetz über Pauschalreisen vorgesehenen Rechte zu.
3. Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen und 10 Fahrzeuge. Wird die Schwelle nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise absagen und den Teilnehmer rechtzeitig gemäß dem Gesetz informieren.
4. Der Rücktritt des Teilnehmers von der Teilnahme an der Reise vor deren Beginn ist jederzeit möglich, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr, die den voraussichtlichen Kosten des Veranstalters entspricht:
A. 60 Tage oder mehr vor Beginn der Reise – 15% des Reisepreises;
B. von 59 bis 35 Tagen vor Beginn der Reise – 35% des Reisepreises;
C. von 34 bis 21 Tagen vor Beginn der Reise – 65% des Reisepreises;
D. von 20 bis 8 Tagen vor Beginn der Reise – 85% des Reisepreises;
E. 7 Tage oder weniger vor Beginn der Reise – 100% des Reisepreises.
5. Die Abzüge entsprechen den voraussichtlichen Kosten des Veranstalters im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Reise; auf Verlangen des Teilnehmers legt der Veranstalter eine Begründung der Berechnung des Abzugs in dem gesetzlich erforderlichen Umfang vor.
6. Übertragung der Reservierung auf eine andere Person: spätestens 7 Tage vor Beginn; der Teilnehmer und die übernehmende Person haften gesamtschuldnerisch für den Preis und die berechtigten Kosten der Übertragung.
§12. Reklamationen und Beseitigung von Unstimmigkeiten
1. Der Teilnehmer meldet festgestellte Unstimmigkeiten unverzüglich dem Betreuer sowie per E-Mail an office@rally.travel.
2. Reklamationen werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach ihrem Zugang auf einem dauerhaften Datenträger bearbeitet.
§13. Personenbezogene Daten und Bildnis
1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten des Teilnehmers ist der Veranstalter; die Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters verarbeitet.
2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Aufzeichnung und Nutzung seines Bildnisses sowie des Bildnisses des Fahrzeugs in während der Reise erstellten multimedialen Materialien (Webseiten, soziale Medien, Werbematerialien) einverstanden, Gebiet: weltweit; Dauer: 5 Jahre.
3. Die Einwilligung kann per E-Mail an: office@rally.travel unter Angabe des Namens der Reise widerrufen werden.
4. Die Einwilligung zur Nutzung des Bildnisses zu Marketingzwecken ist freiwillig und stellt keine Teilnahmebedingung für die Reise dar; das Fehlen der Einwilligung/der Widerruf der Einwilligung beeinträchtigt nicht die Möglichkeit der Vertragserfüllung.
§14. Anwendbares Recht und Gericht
1. Es gilt polnisches Recht. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten nach den gesetzlichen Vorschriften unter Wahrung des geltenden Verbraucherschutzes entschieden.
ERKLÄRUNG DES TEILNEHMERS
Mit der Annahme dieses Vertrags bei der Online-Reservierung bestätigt der Teilnehmer, dass:
1. Er alle Bestimmungen des Vertrags gelesen und vollständig verstanden hat.
2. Er den Charakter der Reise und die damit verbundenen Risiken akzeptiert.
3. Er über die erforderliche Erfahrung und die erforderlichen Off-Road-Fahrkenntnisse verfügt.
4. Er sich verpflichtet, alle Bestimmungen des Vertrags einzuhalten.